7'30, 16.9/65 Obwalden widerruft seine Ortsstimme vom 05.03.1694 zu Gunsten der Gonzenbach von Hauptwil und spricht sich gegen ein Tauf- und Begräbnisrecht für den Prädikanten von Hauptwil aus, 1694.04.21 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 16.9/65
Title:Obwalden widerruft seine Ortsstimme vom 05.03.1694 zu Gunsten der Gonzenbach von Hauptwil und spricht sich gegen ein Tauf- und Begräbnisrecht für den Prädikanten von Hauptwil aus
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Rechtsakt-Typ:Antwort; Ortsstimme
Überlieferungsform:Einzelabschrift
Creation date(s):4/21/1694
Aussteller:Landammann und Räte zu Unterwalden ob dem Kernwald
Adressat:(Kollegiatstift Bischofszell)
Regest:Landammann und Räte zu Unterwalden ob dem Kernwald entscheiden im Hinblick auf das den Gonzenbach an der jüngst in Baden gehaltenen Tagsatzung auf deren mehrmaliges Anhalten erteilte Instrument, wonach der dortige Hausprädikant die Kinder und Abkömmlinge [descendenz] der Gonzenbach taufen und in deren Garten begraben dürfe, dass ihre am 05.03.1694 zu Gunsten der Gonzenbach ausgestellte Ortsstimme auf die Beschwerde des Kollegiatstifts hin aufgehoben und kassiert sei und es des Taufens und Begrabens halber gänzlich beim Alten bleiben solle. Den Landvögten im Thurgau müsse befohlen werden, dass sie den Gonzenbach keinerlei Neuerungen zugestehen sollen.
Dorsualvermerk:Orthstimm von Unterwalden wegen Haubtwyl, betreffend den taufstein etc. 1694
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:20.2 x 32.2
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel nur angezeigt. Siegler: Die Aussteller mit der Unterschrift von Franz Ludwig Heimann, Landschreiber
Kommentar des Staatsarchivs:Obwalden hat demnach drei unterschiedliche Ortsstimmen abgegeben: Zuerst am 28.11.1693 zu Gunsten des Stifts, dann am 05.03.1694 zu Gunsten der Gonzenbach und schliesslich auf Intervention des Stifts am 21.04.1694 erneut zu Gunsten des Stifts.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): IX.2
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'15
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2021).
Digitalisat:2022
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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End of term of protection:4/21/1714
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