7'30, 16.9/58 Gütlicher Vergleich zwischen der Geistlichkeit und der Stadt Konstanz betreffend Besieglung und Inventarisierung der Hinterlassenschaft geistlicher Personen, 1764.08.29 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 16.9/58
Title:Gütlicher Vergleich zwischen der Geistlichkeit und der Stadt Konstanz betreffend Besieglung und Inventarisierung der Hinterlassenschaft geistlicher Personen
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Rechtsakt-Typ:Vergleich
Überlieferungsform:Einzelabschrift
Ausstellungsort:Konstanz
Creation date(s):8/29/1764
Ausstellungsdatum:Auf dem Titelblatt wird als Datum der 09.08.1764 angegeben, in der Datumzeile des Vergleichs der 29.05.1725 (vgl. Kommentar)
Aussteller:Bischof von Rodt; Propst, Dekan und Kapitel des Hochstifts Konstanz; Stadthauptmann, Stadtvogt, Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz
Regest:Der Konstanzer Bischof von Rodt, Dompropst, Dekan und Kapitel des Hochstifts Konstanz sowie Stadthauptmann, Stadtvogt, Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz treffen gemeinsam einen gütlichen Vergleich, in dem in 29 Artikeln der Umgang mit Hinterlassenschaften geistlicher Personen, insbesondere im Hinblick auf die Versieglung und die Inventarisierung der Erbgüter, geregelt wird.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, fadengeheftet
Anzahl Blätter:14
Format B x H in cm:21.5 x 33.7
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:3 Siegel angezeigt. Siegler: Die Aussteller
Kommentar des Staatsarchivs:Es handelt sich hier um eine offenbar nicht ganz zuverlässige Abschrift, wie schon die Unterschiede bei der Datierung zeigen. Der in der Datumzeile angegebene Tag (29.05.1725) kann schon deshalb nicht stimmen, weil damals weder Bischof Franz Konrad von Rodt noch Generalvikar Franz Joseph Dominik von Deuring (der im Eschatokoll ebenfalls genannt wird) bereits in ihren Ämtern waren. Die Abschrift legt nahe, dass man sich in Bischofszell an den in Konstanz aufgestellten Regeln betr. Umgang mit der Hinterlassenschaft von Geistlichen orientieren wollte. Ob das Problem speziell bei Inhabern evangelischer Pfründen akut war, wie der Überlieferungszusammenhang glauben machen könnte, muss offen bleiben.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): IX
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'15
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; neu geheftet; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2021).
Digitalisat:2022
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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End of term of protection:8/29/1784
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