Ref. code: | 7'30, 16.9/53 |
Title: | Zürich verwahrt sich gegen Formverstösse und überhöhte Lehenstaxen bei der Installierung evangelischer Diakone und Pfarrer in Bischofszell |
Preview: |
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Rechtsakt-Typ: | Mahnung |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | (Zürich) |
Creation date(s): | 4/19/1749 |
Aussteller: | Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich |
Adressat: | Kustos, Senior und Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell |
Regest: | Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich haben am gleichen 15. April mit dem Schreiben des Stifts in der Sache der Wiederbestellung der evangelischen Helfer-Pfründe die nach Zürich berufenen zwei Deputierten der evangelischen Gemeinde [commun], nämlich Ratsherr und Pfleger Löhrer und Stadtschreiber Diethelm, empfangen. Diese berufen sich in einem Streit um die Neubesetzung der Helferpfründe auf den Vergleichsspruch von 1592 und darauf, dass die Auswahl allein durch den Propst und nicht durch das gesamte Stiftskapitel zu geschehen habe. Um den Frieden zu wahren, haben Bürgermeister und Rat von Zürich der evangelischen Gemeinde drei ihrer Bürger und Geistlichen [ministri] vorgeschlagen, aus denen diese zwei auswählen und dem Stift präsentieren sollen. Die Wahl und Belehnung durch das Stift soll jedoch ohne weitere Verzögerung erfolgen. Da die Vergabung der Helfer- wie auch der Pfarrpfründe bisher mit exzessiven Kosten für die Gewählten verbunden war, soll man in künftigen Fällen diesen anstössigen und wider alle Gebühr und Anstand laufenden Ämterkauf [symonieren] unterlassen und lediglich die geringe Belehnungstaxe einziehen. |
Dorsualvermerk: | 1749. Zürich betreffent die wahl eines diacons zu Bischoffzell. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 2 |
Format B x H in cm: | 21.8 x 35.6 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: Die Aussteller mit dem Stadtsiegel |
Kommentar des Staatsarchivs: | Offenbar zog das Stift bei den evangelischen Pfarramtskandidaten namhafte Gebühren ein (vgl. 7'30, 16.9/54). Zürich erinnert beim Protest gegen diese Praxis maliziös an das Verbot des Ämterkaufs - der so genannten Simonie (nach Apg 8, 18-25) - im kanonischen Recht der katholischen Kirche. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: - Pupikofersche Signatur (1848): IX Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'15 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2021). |
Digitalisat: | 2022 |
Reproduktionsbestimmungen, Copyright: | Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau. |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | |
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Usage |
End of term of protection: | 4/19/1769 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=330707 |
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