Ref. code: | 7'30, 16.9/25 |
Title: | Undatierte Aktennotiz des Stifts über Beschwerden der Stadt Bischofszell gegenüber der Stadt |
Preview: |
|
Rechtsakt-Typ: | Beschwerde |
Überlieferungsform: | Original |
Creation date(s): | approx. 1592 - approx. 1602 |
Aussteller: | (Kollegiatstift St. Pelagii in Bischofszell) |
Regest: | Drei Beschwerdepunkte der Stadt gegenüber dem Stift: 1. Seit etlichen Jahren werden die Stiftshöfe entgegen den Freiheiten und Verträgen Tag und Nach mit Schlössern abgeriegelt und mit hohen Mauern umgeben. Die Stadt begehrt, dass nur die inneren Türen, die zu den Behausungen führen, abgeriegelt werden können, während die äusseren Tore nur mit "serlen" verschlossen werden sollen, so dass sie ein jeder zur Not öffnen kann. Als Begründung wird angeführt: "allso das, da einem mann, frömbden oder heimischen, was ohnfahl begegnen wurdte, der einer freyheit fächig unndt bedörftig, kheiner in ein freyheit khommen köndte, sonder durch nacheylen sein leib unndt leben verlieren müeste". 2. An Sonn- und Feiertagen sollten die Stiftsherren ihren Gottesdienst um 9 Uhr verrichtet haben, damit die Kirche (für den protestantischen Gottesdienst) geräumt werden kann. Da sich immer wieder Fremde und Heimische (über Verzögerungen) beschweren, wird das Stift zur Einhaltung des Vertrags (vom 01.03.1592, vgl. 7'30, 26.9/22, § 6) gedrängt. 3. Da das Stift schon zweimal in (Klage-) Artikeln gegen die Stadt "ohnbewüsten sachen wegen" (= vermutlich wegen im Vertrag von 1592 nicht enthaltenen Streitsachen) Vorbehalte kundgetan hat, will die Stadt die Konfliktlösung nach Vertrag ebenfalls in der Schwebe halten [will ein statt allso nit mindter ir ofne handt haben]. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 2 |
Format B x H in cm: | 21 x 34 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Unbesiegelt, ohne Unterschrift. |
Contains also: | Undatierte, aber offensichtlich zu den ersten beiden Beschwerdepunkten der Stadt formulierte Klageantwort des Stifts; 1 Bl. Papier, 21 x 33,5 cm. Bei der Forderung der Stadt, wonach die vorderen Tore der Freihöfe offen bleiben sollten, beruft sich das Stift auf die aufgerichteten Verträge und die Freiheiten, die auch für andere Gotteshäuser gelten. Bezüglich des Begehrens, dass man um neun Uhr mit dem Gottesdienst fertig sein sollte, entschuldigt sich das Stift mit besonderen Ursachen an Festtagen und verspricht Einhaltung des Vertrags, wenn die Stadt gleichzeitig der Errichtung einer Sonnenuhr (gemäss Vertrag) nachkomme. |
Kommentar des Staatsarchivs: | Dieses Dokument ist mit den beiden folgenden zusammen von Pupikofer im Repertorium von 1847 mit der Bemerkung "ferner beidseitige klaglibelle" nur summarisch unter dem Jahr 1602 registriert worden. "serlen" sind lange Stangen aus jungen Tannen bzw. Tannlatten . Ein "serlenhag" ist ein Zaun aus Tannlatten, welche auf kreuzweise in den Boden getriebene Zaunpfähle gelegt werden. Vgl. Idiotikon Bd. 2, Sp. 1071 f., und Bd. VII, Sp. 1325 unter b). |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: - Pupikofersche Signatur (1848): IX Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'15 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2021). |
Digitalisat: | 2022 |
Reproduktionsbestimmungen, Copyright: | Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau. |
|
Containers |
Number: | 1 |
|
Files |
Files: | |
|
Usage |
End of term of protection: | 12/31/1622 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
|
URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=328595 |
|
Social Media |
Share | |
|