0'7, 0/55.2 Ortsstimme von Zürich zum Erbrecht beim Tod alleinstehender Personen im Thurgau, 1612.05.30 (Dossier)

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Ref. code:0'7, 0/55.2
Title:Ortsstimme von Zürich zum Erbrecht beim Tod alleinstehender Personen im Thurgau
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Rechtsakt-Typ:Ortsstimme
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):5/30/1612
Ausstellungsdatum:Mittwoch, 20.05.1612 (vgl. Kommentar)
Aussteller:Statthalter und Rat der Stadt Zürich
Adressat:Vertreter der Gerichtsherren: Gregor von Ulm zu Wellenberg, Melchior Guldin, Stadtschreiber zu Sankt Gallen, und Kilian Kesselring von Hüttwilen, Gerichtsherrenschreiber; Gerichtsherrische Beistände der Landgrafschaft: Hans Jakob Ribi [Rybin] Reichenauischer Ammann zu Ermatingen, Jakob Bornhauser [Bornhusser] von Weinfelden [Wynfeden] und Salomon Buchhorner [Buochenhorner] von Märstetten
Regest:Statthalter und Rat der Stadt Zürich entscheiden auf Bitte der Vertreter der Gerichtsherren und der gerichtsherrischen Beistände der Landgrafschaft Thurgau, die in der letzten grossen Sterblichkeit zutage getretene Lücke im Erbrecht so zu schliessen, wie es die Gemeinden des Thurgau seit jeher gewohnt sind. Es sollen nämlich beim Tod von Personen, die keine direkten Verwandten hinterlassen, die nächsten Verwandten väterlicher- und mütterlicherseits zu gleichen Teilen das Erbe erhalten, wie sie auch zu gleichen Teilen allfällige Kinder zu unterhalten haben. Verweis auf Art. 1 des Erbrechtes und Art. 5 der Landesordnung.
Dorsualvermerk:Zürich.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:60.4 x 33.6 + 9.8 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Rundes Wachssiegel (46 mm) in gedrechselter Holzkapsel an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Die Aussteller mit dem Stadtsiegel
Kommentar des Staatsarchivs:Zum Datum: Zürich datiert nach dem alten Kalender. Der 20. Mai würde nach dem neuen (Gregorianischen Kalender) nicht auf einen Mittwoch, sondern auf Sonntag Cantate fallen. Die Verzeichnungseinheit gibt das Datum nach dem neuen Kalender wieder, der in Zürich erst ab 12.01.1701 galt.
Alte Signaturen:No 55
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2018).
Digitalisat:2018
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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End of term of protection:5/30/1632
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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=316760
 

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