0'7, 0/54.9 Ortsstimme von Glarus wegen Rechtsuchens in den Orten der Eidgenossenschaft und Tavernenbewilligung, 1608.06.19 (Dossier)

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Ref. code:0'7, 0/54.9
Title:Ortsstimme von Glarus wegen Rechtsuchens in den Orten der Eidgenossenschaft und Tavernenbewilligung
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Rechtsakt-Typ:Ortsstimme
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):6/19/1608
Ausstellungsdatum:Donnerstag, 09.06.1608 (vgl. Kommentar)
Aussteller:Landammann und Rat zu Glarus
Adressat:Vertreter der Gerichtsherren: Hektor von Beroldingen, zu Gachnang und Landammann Hans Joachim Rüpplin [Rüepli] von Frauenfeld (holen Ortsstimmen ein)
Regest:Landammann und Rat zu Glarus beschliessen nach Anhörung der beiden Vertreter der Gerichtsherren aus der Landgrafschaft Thurgau:
1. (bezugnehmend auf den Abschied der Jahrrechnungsversammlung von 1589, StATG 0'7, 0/54.1) Personen, die aus der Landgrafschaft Thurgau direkt in einem eidgenössischen Ort Recht suchen, haben die Gegenpartei vierzehn Tage im voraus zu informieren und eine Bewilligung des Landvogtes oder der Obrigkeit ihres Wohnsitzes zu erlangen, andernfalls wird eine Busse von 20 fl. zu Handen der Obrigkeit erhoben. Für Konfessionsangelegenheiten darf direkt Recht bei den Orten gesucht werden.
2. Auf Beschwerde der Gerichtsherren soll die vom verstorbenen Landvogt Anton Schmid, Uri, an Hans Oswald [Oschwald] erteilte Bewilligung für eine Gastwirtschaft unweit Konstanz in der Vogtei Eggen zurückgezogen werden. Falls andere Orte zu anderen Ergebnissen kämen, stellt Glarus den Entscheid der nächsten Tagsatzung anheim.
Dorsualvermerk:Glarus, ortsstimm.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, fadengeheftet
Anzahl Blätter:4
Format B x H in cm:21.6 x 33.9
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: Die Aussteller mit dem Landessiegel
Kommentar des Staatsarchivs:Zum Datum: Die Glarner datieren nach dem alten Kalender. Der 9. Juni würde nach dem neuen (Gregorianischen Kalender) nicht auf einen Donnerstag, sondern auf einen Montag fallen. Die Verzeichnungseinheit gibt das Datum nach dem neuen Kalender wieder, der in Glarus erst ab 1724 galt.
Alte Signaturen:No 49 gestrichen; No 54
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2018).
Digitalisat:2018
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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