0'7, 0/36 Eidg. Abschied betr. Fallpflicht von Freien bei Abzug aus der Landgrafschaft, 1554.06.13 (Dossier)

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Ref. code:0'7, 0/36
Title:Eidg. Abschied betr. Fallpflicht von Freien bei Abzug aus der Landgrafschaft
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Rechtsakt-Typ:Eidg. Abschied
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Baden
Creation date(s):6/13/1554
Aussteller:Vertreter der VII regierenden Orte: von Zürich Johann Hab, Altbürgermeister; von Luzern Johann Hug, Schultheiss; von Uri Josua von Beroldingen [Berolingen], Ritter, Landammann; von Schwyz Jörg Reding [Redig], Landammann; von Unterwalden Johann Siegrist [Siegerist], Landammann; von Zug Kaspar Stocker, Ammann; von Glaurs Dionysius Bussy, Landammann
Adressat:Marti Degen, eidg. Landvogt im Ober- und Niederthurgau; Nikolaus Gall der Junge von Hochstrass
Regest:Die sieben regierenden Orte entscheiden den Streit des Landvogts im Thurgau, Marti Degen [Tägen], Rat von Schwyz, mit Nikolaus Gall dem Jungen von Hochstrass, unterstützt von einigen Gerichtsherren, um den Haupt- und Gewandfall, den der Landvogt nach dem Tod von Niklaus Gall dem Älteren beim Umzug von Konstanz nach Hochstrass einforderte. Niklaus Gall der Junge verweigert die Abgabe mit der Begründung, sein Vater sei Gerichtsherr gewesen und habe wie alle anderen Abgaben bezahlt, könne also nicht fallpflichtig sein. Gestützt auf einen Abschied von 1503 bestimmen die Eidgenossen, der Fall müsse von allen Freien und Freigekauften geleistet werden, sofern er bisher geleistet wurde, also müsse auch Gall bezahlen, es sei denn, es könne bewiesen werden, dass Gall der Ältere von den Eidgenossen ausdrücklich davon befreit worden sei.
Dorsualvermerk:Abscheidt, das die gerichtsherren des fahls ledig sein sollen, wie dann Nicolaus de Gall uff der Hochstraß hierin auch ledig erkent worden ist. 1554.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:62.3 x 23.6 + 9.6 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegelfragment in Leinensäcklein eingenäht und an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Die Aussteller mit dem Siegel des Hans Heinrich Spross, Rat von Zürich, Landvogt zu Baden.
Kommentar des Staatsarchivs:Der Dorsualvermerk interpretiert den Abschied einseitig und im Unterschied zum Wortlaut der Urkunde zu Gunsten des Beklagten und der Gerichtsherren.
Alte Signaturen:No 36 (korrigiert aus 35).
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2018).
Digitalisat:2018
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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End of term of protection:6/13/1574
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