7'30, 8.JE/2b, 4 Spruch des Landvogts im Streit um die Zehnten zu Eppishausen und Eestegen, 1708.03.08 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 8.JE/2b, 4
Title:Spruch des Landvogts im Streit um die Zehnten zu Eppishausen und Eestegen
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Rechtsakt-Typ:Rezess; Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Frauenfeld
Creation date(s):3/8/1708
Aussteller:Kanzlei der Landgrafschaft Thurgau
Adressat:Kollegiatstift Bischofszell; Gerichtsherrschaft Eppishausen
Regest:Johann Jakob Ackermann [Akherman], des Rates und Landeshauptmann des Standes Unterwalden und derzeit Landvogt im Ober- und Nieder-Thurgau, entscheidet im Streit zwischen dem Kollegiatstift St. Pelagii von Bischofszell als Kläger und der Herrschaft Eppishausen [Opplishausen] als Beklagte und vice versa der Herrschaft Eppishausen als Kläger und dem Kollegiatstift als Beklagte nach Rede und Widerrede und Einsicht in die vorgelegten Dokumente:
- Da das Kollegiatstift einwandfrei beweisen konnte, dass der Zehnten zu Eppishausen und Eestegen [Ehestägen] kein gesetzter, sondern ein von Zeit zu Zeit der Herrschaft verliehener Zehnten sei, soll dieser weiter verliehen oder in natura bezogen werden können.
- Betreffend den Weinzehnten in dem Schloss Weingarten hat zwar die Herrschaft Eppishausen eine Abschrift von einem alten Schuldbrief vorgelegt, der vorgibt, von sechs Stück Rebland seien allein zwei zehntpflichtig. Dies wird aber nicht als genügender Grund [für kheinen so relevanten grundt] angesehen, um dem Kollegiatstift den Zehntbesitz abzusprechen.
Dorsualvermerk:Recess von Frawenfeldt wegen dem zecheten zuo Eppishausen und Ehstegen. 1708
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:22.0 x 35.6
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Unbesiegelt.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: J.E. No. 2b
Pupikofersche Signatur (1848): JE 2b
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'10
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2020).
Digitalisat:2021
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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End of term of protection:3/8/1728
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Accessibility:Oeffentlich
 

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