7'30, 5.4/2, 54 Der bischöfliche Obervogt zu Meersburg quittiert den Erhalt eines Geldgeschenks und von 10 für Pavonio bestimmte Dublonen und erinnert an die Anwartschaft seines Sohnes auf eine Bischofszeller Pfründe, 1680.04.20 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 5.4/2, 54
Title:Der bischöfliche Obervogt zu Meersburg quittiert den Erhalt eines Geldgeschenks und von 10 für Pavonio bestimmte Dublonen und erinnert an die Anwartschaft seines Sohnes auf eine Bischofszeller Pfründe
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Rechtsakt-Typ:Quittierung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Meersburg
Creation date(s):4/20/1680
Aussteller:Johann Kaspar von Mohr, (Hofrat und bischöflicher Obervogt in Meersburg)
Adressat:Kaspar Gallati, Dr. theol., Chorherr und Kustos des Kollegiatstifts Bischofszell
Regest:Der bischöfliche Obervogt zu Meersburg von Mohr hat am 02.04.1680 "beliebtes" samt dem Geld von Franz Raiffel, Burger zu Konstanz, zu Recht erhalten und darauf mit beiliegendem Schein die 10 Dublonen der Rentkammer übergeben, welche diese Summe zweifelsohne dem Herrn Pavonio überbringen wird. Er dankt für die "gegen mich in particulari geschehene gelt verschreibung" und wird diese dem Kollegiatstift "bey ieder ahn hands gebender occasion" durch gute Dienste ausgleichen [beschulden]. Er hofft, man werde die Anwartschaft [expectanz] auf eine Bischofszeller Pfründe, die seinem Sohn Franz Joseph, "welcher bishero mit recht khindtlicher frewde darauf gern warthet", versprochen wurde, nicht vergessen.
Dorsualvermerk:Accepi die 23. Aprilis anno 1680.
Est gratiarum actio pro munere sibi, Pavonio et cancellariae.
Nullo responso opus est.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:20.6 x 32.5
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:zum Verschluss aufgedrückte Lacksiegel. Siegler: der Aussteller
Kommentar des Staatsarchivs:Zu Johann Kaspar von Mohr vgl. HLS I/II.2, S. 757.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): IV
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'8
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2020).
Digitalisat:2020
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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