Ref. code: | 7'30, 5.4/2, 25 |
Title: | Statthalter Jakob Weber von Schwyz bestätigt seinem Schwager im Kapitel des Kollegiatstifts den Eingang von 100 Dukaten für die Beschaffung der Ortsstimmen und gibt Ratschläge zum weiteren Vorgehen |
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Rechtsakt-Typ: | Mitteilung |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Schwyz |
Creation date(s): | 8/10/1689 |
Aussteller: | Jakob Weber (Landesstatthalter von Schwyz) |
Adressat: | Hochgelehrter, hochgeehrter Herr Schwager (vermutlich Franz Karl Büeler von Schwyz) |
Regest: | Jakob Weber (Landesstatthalter von Schwyz) bestätigt seinem Schwager, dass er dessen Schreiben samt den 100 Dukaten "an silber sorten", mit welchen er die Ortsstimmen "an die hand bringen" wolle, erhalten habe. Gestrigen Tags habe er bereits die Ortsstimmen von Ob- und Nidwalden erhalten, am morgigen Tage werde er (die verlangten Gelder) nach Zug schicken, auch in Schwyz könnte er die Stimme einholen, wenn er wolle. Er habe hier 9 Dukaten an Siegel- und Schreibertax abgemacht, aber der Landschreiber hätte doch gerne mehr, und die Gesandten wollten dann auch noch "versprochener massen" eine Rekompensation haben. Was Luzern betreffe, habe er schon mit seinem Schwager Hans Kaspar [Caspar] gesprochen, doch erachte er es als vorteilhaft, wenn jemand vom Stift persönlich nach Luzern fahre und mit Schultheiss Amrhyn [Am Rein] und mit anderen Herren rede. Von Uri habe er noch keine schriftliche Antwort erhalten, doch wisse er von Landammann Muheim, dass dort noch nicht alles geregelt sei. Landeshauptmann Schmidt behaupte, man wolle "die freiheiten verkauffen", und beabsichtige, das Geschäft vor Räte und Landräte zu ziehen. Landammann Bessler [Bäsler] und Landammann Beroldingen wollten die Sache aber zu einem guten Ende bringen. "Ich zweifle aber gar nicht, wan wier Lucern haben, werd Uri nicht wollen allein verbleiben." Um so wichtiger seien die Bemühungen um die Ortsstimme von Luzern. Man habe von zwei Übeln das geringere gewählt und durch einen freundschaftlichen Vergleich verhindert, dass Landsgemeinden über das Geschäft befinden könnten, da es ein grosses Geschrei absetzen könne, sobald "Ambrosianische cantores" öffentlich verbreiteten, man wolle die Freiheit verkaufen. - Er fragt an, ob er die künftige Ratifikation des Vergleichs persönlich oder durch einen Expressboten nach Bischofszell senden solle, und bittet seinen Schwager, dem Dr. Blau diesen Brief "sambt beiligendem käs zu überschickhen". |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 2 |
Format B x H in cm: | 16.8 x 21.3 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Unbesiegelt (da der Briefumschlag fehlt). Eigenhändige Unterschrift des Ausstellers |
Kommentar des Staatsarchivs: | Die aufschlussreiche Meinung Webers zur Gefährdung des Vergleichsprojekts durch eine mögliche Mobilisierung der Volksmeinung in Landsgemeinden lautet wörtlich: "Ich finde dass man wol gethon, dass man sich amicabiliter verglichen habe, dan ex duobus malis minus eligendum, Uri hette bei den landts gmeinden eine grosse alteration verursachen können, absonderlich weil man in allen ohrten auch Ambrosianische cantores findt, den wan man in einem democratischen regiment zu diser zeit (wie wol ohne grund) vortragen wurde, man hette oder man wolte die freiheit verkauffen, wurde es, zwar ohne warheit, aber doch ein gros geschrei erweckhen." Zu Dr. med. Jakob Weber, 1630-1697, in dieser Zeit Landesstatthalter und oft Tagsatzungsgesandter von Schwyz, vgl. HBLS VII, S. 140. Zu Johann Karl Emanuel Bessler (von Wattingen), Urner Landammann 1661-1663 und 1675-1677 sowie Tagsatzungsgesandter bis 1681 vgl. HLS II, S. 349. Zu Sebastian Muheim, Urner Landammann 1679-1681, vgl. HBLS V, S. 205. Zu Dr. Johannes Blau, zu dieser Zeit Offizial des Bischofs und dessen Vertreter an der Tagsatzung zu Luzern vgl. HS I/II, 2, S. 573. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: - Pupikofersche Signatur (1848): IV Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'8 |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2020). |
Digitalisat: | 2020 |
Reproduktionsbestimmungen, Copyright: | Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau. |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | |
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Usage |
End of term of protection: | 8/10/1709 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=294341 |
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