Ref. code: | 7'30, 5.4/1, 33 |
Title: | Reinschrift des Projekts einer in Arbon getroffenen gütlichen Einigung im Püntener-Handel |
Preview: |
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Rechtsakt-Typ: | Vertragsprojekt |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Schloss Arbon |
Creation date(s): | 7/2/1676 |
Aussteller: | (Die Streitparteien) |
Regest: | Einleitend wird auf die Wahl von Dr. Kaspar Gallati nach der Resignation von Kustos Falk und die Opposition von Ambrosius Püntener gegen diese Wahl eingegangen, die an einer Konferenz vom 28.06.1676 zu Rorschach behandelt worden ist und zum folgenden "project" der Ehrengesandten der VI katholischen Orte (inkl. kath. Glarus) geführt hat: 1. In den sechs ungeraden Monaten Januar, März, Mai, Juli, September und November soll die Besetzung der Präpositur und der Kanonikate in Bischofszell den VI katholischen Orten und in den sechs geraden Monaten Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember dem Kapitel zu Bischofszell zustehen, wobei auch dieses die "nationales oder landtkinder" in den VI katholischen Orten oder in anderen Landschaften, Vogteien oder Städten der Eidgenossenschaft bevorzugt zu berücksichtigen hat. 2. Bei den in den sechs geraden Monaten frei werdenden Kanonikaten gebührt dem Bischof von Konstanz die Erteilung der Ersten Bitten [primae preces]. 3. Die Kustorei und die Pfarrei (und was sonst noch an Ämtern vom Stift selbst abhängt) sollen - ungeachtet ob sie in einem geraden oder ungeraden Monat ledig werden - ausschliesslich vom Kapitel selbst neu besetzt werden. 4. Auf bischöflichen Vorschlag hat Dr. Gallati erklärt, dass er sein Amt zur Verfügung stellen [resignieren] wolle, um eine Neuwahl zu ermöglichen, zu der sowohl er als auch Herr Püntener wieder antreten können. Sollte dann Herr Püntener durch die erforderliche Neuwahl die Kustorei nicht bekommen und sollte er nicht in Bischofszell verbleiben wollen, so wird ihm der Bischof, so gut als möglich, zu einem Benefizium in einem anderen Kollegiatstift verhelfen. 5. Der Kosten wegen wird eine Regelung in Aussicht gestellt, durch die beide Teile "zur ruhe gesetzt werden mögen". |
Dorsualvermerk: | Project |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier, fadengeheftet |
Anzahl Blätter: | 4 |
Format B x H in cm: | 21.4 x 31.8 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Unbesiegelt |
Kommentar des Staatsarchivs: | Reinschrift. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: - Pupikofersche Signatur (1848): IV Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'8 |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2020). |
Digitalisat: | 2020 |
Reproduktionsbestimmungen, Copyright: | Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau. |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | |
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Usage |
End of term of protection: | 7/2/1696 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=292507 |
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