7'30, 4.5/16 Das Stift benachrichtigt den Bischof über die Vorbehalte der Eidgenossen gegen eine aufgrund päpstlicher Bullen erfolgte Wahl von Hager zum Propst, 1611.01.06 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 4.5/16
Title:Das Stift benachrichtigt den Bischof über die Vorbehalte der Eidgenossen gegen eine aufgrund päpstlicher Bullen erfolgte Wahl von Hager zum Propst
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Rechtsakt-Typ:Mitteilung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Bischofszell
Creation date(s):1/6/1611
Aussteller:Kustos, Senior und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii zu Bischofszell
Adressat:Jakob (Fugger), Bischof zu Konstanz und Herr der Reichenau und von Öhningen
Regest:Kustos, Senior und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii zu Bischofszell setzen den Bischof von Konstanz in Kenntnis von ihrer Haltung gegenüber dem kürzlich in Bischofszell in Begleitung von Dr. Johann Hausmann [Haussman], geistl. Rat und Generalvikar sowie Propst zu St. Johann in Konstanz, erschienenen Dr. Johann Christoph Hager, Domherr in Konstanz, welcher ihnen angezeigt habe, dass Johann Jakob Blarer von Wartensee, auch Domherr zu Konstanz und Propst zu Bischofszell, am päpstlichen Hof zu Rom zu seinen Gunsten auf die Propstei resigniert habe. Aufgrund seiner guten Eigenschaften hätte man Hager gerne zu einem Propst angenommen und ihm die Possess erteilt, allein die in Bischofszell stets geübte Form der Resignation sei, dass man die Propstei freiwillig in die Hand des Kapitels lege [ad manus capituli libere resigniert] und der gewählte Propst danach vom Bischof und von den V katholischen Orten der Eidgenossenschaft bestätigt werde. So sei auch bei der Resignation Kyds und der Wahl Blarers verfahren worden. Die V katholischen Orte, "die das gestifft nach der Kappeler schlacht widerumb inngesetzt" und vor Jahren dem Stift etliche Schreiben zugestellt haben, des Inhalts, dass Pfründen kraft päpstlicher Schreiben nur nach ihrem Gutdünken verliehen werden sollen, würden eine solche Einsetzung eines Propsts aufgrund römischer Bullen nicht akzeptieren. Deshalb solle Hager sich dem Kapitel stellen und von diesem in freier Wahl zum Propst wählen lassen, worauf man ihn dann dem Fürstbischof und den Herren Eidgenossen zur Bestätigung vorstellen [ad confirmandum presentieren] werde.
Dorsualvermerk:Herren Hager für ein Probst auf zu nemen. 1611. brobst.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:3
Format B x H in cm:20.6 x 32.5
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel zum Briefverschluss aufgedrückt (ab).
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <29>; 136
Pupikofersche Signatur (1848): 1611
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'7
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2020).
Digitalisat:2020
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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End of term of protection:1/6/1631
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=290216
 

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