7'30, 3.27/5, 3 Pfarrer Harder von Berg verteidigt seine nachsichtige Haltung gegenüber säumigen Zinsbauern, 1695.01.17 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 3.27/5, 3
Title:Pfarrer Harder von Berg verteidigt seine nachsichtige Haltung gegenüber säumigen Zinsbauern
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Rechtsakt-Typ:Begehren
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Konstanz
Creation date(s):1/17/1695
Aussteller:Johann Konrad Harder, Pfarrer
Adressat:Geistliche Herren (des St.-Pelagius-Stifts in Bischofszell)
Regest:Pfarrer Harder von Berg ist es fremd und seltsam [salzam] vorgekommen, dass Herr Hauptmann Häberli dem Stiftskapitel vorgegeben hat, dass Baron von Thurn den verurteilten Untertanen die von diesen begehrte Revision (des Urteils) abgeschlagen, er selbst (Harder) aber wider den Willen Gerichtsherrn und zu grossem Nachteil der Kirche diese Revision zugestanden habe. Aus der Beilage könnten die Herren in Bischofszell ersehen, dass Häberi dem Kapitel die Unwahrheit erzählt und nicht er, sondern der Gerichtsherr selbst die Revision bewilligt habe. Harder erklärt und rechtfertigt die Revision des ergangenen Urteils, die den Schuldigern eine Fristverlängerung bei der Erstattung der schuldigen Zinsen gewährt, und bittet untertänigst um Entschuldigung, falls er mit dieser Revision zu viel getan habe.
Dorsualvermerk:Den 17. Jan. 1695 (5 korrigiert zu 7).
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:3
Format B x H in cm:16.4 x 21.0
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Eigenhändige Unterschrift des Ausstellers
Kommentar des Staatsarchivs:Zum Datum: Im Originalschreiben steht 1695 und (von gleicher Hand) ist die letzte Ziffer zu einer 8 korrigiert worden. Pupikofer hat sich deshalb für 1698 entschieden. Aufgrund des Schreibens vom 16.11.1694 (vgl. 7'30, 3.27/5, 2) ist jedoch 1695 plausibler.
Mit dem angesprochenen Gerichtsherrn von Berg ist Fidel von Thurn gemeint.
Die Häberli waren in dieser Zeit Gerichtsherrn des bei Berg liegenden Mauren.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): 1698 [sic!]
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'5
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2019).
Digitalisat:2020
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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