7'30, 3.27/3, 2 Propst Jakob Sailer verleiht auf Fürsprache des Hans Albrecht von Anwil dem Georg Batt Blarer von Wartensee einen umstrittenen Freihof, 1553.09.25 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 3.27/3, 2
Title:Propst Jakob Sailer verleiht auf Fürsprache des Hans Albrecht von Anwil dem Georg Batt Blarer von Wartensee einen umstrittenen Freihof
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Rechtsakt-Typ:Verleihung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):9/25/1553
Ausstellungsdatum:was der fünffundzwainzigst tag Herpstmonats
Aussteller:Jakob Sailer, Propst und Chorherr der St.-Pelagius-Stiftskirche zu Bischofszell
Adressat:Georg Batt Blarer von Wartensee, Hans Albrecht von Anwil, Itelhans Blarer von Wartensee, Vogt zu Rorschach, und Diethelm Blarer von Wartensee, beide Brüder des Georg Batt Blarer
Regest:Vor Jakob Sailer, Propst und Chorherr der St.-Pelagius-Stiftskirche zu Bischofszell, erscheinen Georg Batt Blarer von Wartensee, Hans Albrecht von Anwil [Anwyl], Itelhans Blarer von Wartensee, Vogt zu Rorschach, und Diethelm Blarer von Wartensee, beide Brüder des Georg Batt Blarer, und erinnern den Propst im Beisein der Stiftsherren Konrad Heinzeler, Priester, und Kaspar Schwarzach, Schulmeister, sowie des Bischofszeller Bürgers Jakob Farer an den Konflikt zwischen Johann Pilgrim Sailer, dem Bruder des Propsts, und Hieronymus Moser wegen einer Chorherrenpfründe. Wegen des Streits ist von den gnädigen Herren der VII Orte zu Baden ein Urteil ergangen, das die Resignation der Pfründen aufhebt. Darauf ist der genannte Hof des Hieronymus Hofer, den jetzt Herr Rudolf Jung innehat, in gleicher Form der Resignation Herrn Silvester Rimli [Rymlin], Chorherr, zugestellt worden, was Hans Albrecht von Anwil wegen des genannten Urteils der VII Orte für kraftlos und nichtig erachtet. Hans Albrecht von Anwil bittet deshalb den Propst als Lehensherr, er möchte dem Georg Batt Blarer die Rechte dieses Hofes verleihen. Propst Sailer ist seinerzeit von Silvester Rimli und dessen Schwager, dem Vogt von Gottlieben, um die Verleihung des besagten Hofes angegangen worden. Da dieser danach die vorgesehene Frist von acht Tagen zur Präsentation in Bischofszell verstreichen liess, zerreisst nun der Propst nach Ablauf dreier Wochen die zu dieser Verleihung aufgesetzten Dokumente ("brieff und instrumenta"). Auch aufgrund einer Rücksprache mit Ammann Beldi von Glarus und auf Befehl der VII Orte, welche ein Beharren bei dem alten Herkommen der Verleihung von Freiheiten durch den Propst verlangen, belehnt der Propst den Georg Batt Blarer von Wartensee mit dem strittigen Chorherrenhof. Er verlangt jedoch vom Lehennehmer, dass er nicht zugunsten eines anderen resigniere oder einen anderen darauf setze. Georg Batt Blarer begehrt darauf eine Urkunde der Belehnung, die ihm zugestanden wird.
Dorsualvermerk:Gutte form, wie man die freyhöff zu Bischoffzell empfahen soll et ct. 1553.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:55.9 x 23.1 + 4.9 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel ehemals an Pergamentstreifen eingehängt (ab). Siegler: Der Aussteller
Kommentar des Staatsarchivs:Die Dorsualnotiz, an die sich Pupikofer in seiner Titelgebung im Repertorium anlehnt, besagt, dass man die im Ausgang dieses Konflikts getroffene Form der Belehnung im Kapitel später für richtig und massgebend gehalten hat.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <6>; FC 49; No. 41
Pupikofersche Signatur (1848): XXVII.3/1553
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 633a
Zettelrepertorium (1937): 7'30'5
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2018).
Digitalisat:2020
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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End of term of protection:9/25/1573
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