Ref. code: | 7'30, 3.27/4 |
Title: | Nachträglich dem Bestand zugesellte, bisher nicht registrierte Abchurungen von Pfrundeinkünften und Mortuarium-Urkunden |
Kommentar des Staatsarchivs: | Die Tatsache, dass die meisten dieser bisher nicht registrierten Dokumente die dorsual von Pupikofers Hand eingetragene Signatur XXVII tragen, spricht dafür, dass dieses Dossier mit Abchurungen und zwei Mortuarium-Urkunden nach der Erstellung des Repertoriums, jedoch noch zur Amtszeit Pupikofers als Archivar dem Bestand 3.27 beigesellt worden ist. Zum Begriff "Abchurung": Die Mortuarium-Ansprüche der Erben verstorbener Chorherren beziehen sich zumeist auf die Pfrundeinkünfte an Feldfrüchten (Fesen, Haber, Kernen), teilweise auch an Holz, während eines Jahres nach erfolgtem Ableben. Von diesen Ansprüchen abgezogen werden Schulden und Verpflichtungen gegenüber Dritten. Die "Abchurung" ist also eine Bilanz zur Ermittlung der Nettoansprüche der legitimen Erben eines Chorherrn. |
Creation date(s): | approx. 1490 - 1827 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1847 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=287642 |
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