7'30, 2.3/29 Bischof Johann von Konstanz bittet die V katholischen Orte, von ihrer Arrestierung der Stifts-Gefälle im Flecken Sulgen Abstand zu nehmen, 1641.09.05 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 2.3/29
Title:Bischof Johann von Konstanz bittet die V katholischen Orte, von ihrer Arrestierung der Stifts-Gefälle im Flecken Sulgen Abstand zu nehmen
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Rechtsakt-Typ:Rechtlicher Einspruch
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Konstanz
Creation date(s):9/5/1641
Aussteller:Johann (von Weza), Bischof von Konstanz
Adressat:Die den Thurgau mitregierenden V katholischen Orte
Regest:Man hat dem Bischof berichtet, dass an der diesjährigen in Baden abgehaltenen Jahrrechnung dem Landvogt im Thurgau befohlen worden sei, die namhaften Gefälle des St.-Pelagii-Stiftes im Flecken Sulgen so lange zu arrestieren, bis dem Dr. Johann Melchior Imhof [Im Hoff] die Possess auf die Propstei und Dr. Johann Imfeld [Im Feld] die Possess "auf das von euch denen von Underwalden ihme verlichene canonicat" erteilt worden sei. In der Hoffnung, diese Massnahme werde von der Tagsatzung zurückgenommen, hat der Bischof bisher den verhängten Arrest nicht geahndet. Da er nun aber vernommen hat, dass in Baden auf dem Arrest beharrt worden sei, verlangt es die Schuldigkeit des bischöflichen Amtes, "euch in solchem irrigem wahn nit zue lassen", sondern auf die rechtlichen Konsequenzen dieses gefährlichen Arrests aufmerksam zu machen, der den Unterschied zwischen geistlicher und weltlicher Obrigkeit, geistlichem und weltlichem Gut missachtet und zum Ärgernis führt, dass die "uncatholischen ... darumben die chorherren gleichsamb für malefizisch ausschreyen". Der Bischof fordert dazu auf, der geistlichen Obrigkeit den gebührenden Respekt zu erweisen und es bei der vom apostolischen Nuntius befohlenen Sequestrierung des strittigen Kanonikats bewenden zu lassen.
Dorsualvermerk:Copia schreibens von ihr f(ürstlich) g(naden) herren Johann bischoven zuo Costanz an die 5 catholische orth dess Schweitzer landtes
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:20.9 x 33.6
Contains also:Formlose wörtliche Abschrift der Urkunde auf Doppelblatt.
Kommentar des Staatsarchivs:Die Warnung des Bischofs, dass die "uncatholischen ... darumben die chorherren gleichsamb für malefizisch ausschreyen" würden, ist ein Hinweis auf die Reaktion in der überwiegend reformierten Stadt Bischofszell sowie im mehrheitlich reformierten Sulgen auf die Arrestierung der Stiftsgefälle durch den eidgenössischen Landvogt. Dieser Eingriff des Landvogts in die Besitzrechte des Stifts erwecken nach aussen den Eindruck, das Stift unterstehe dem Malefizgericht des Landvogts in Frauenfeld.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): III/1641
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'1
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2019).
Digitalisat:2020
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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End of term of protection:9/5/1661
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