7'30, 1.FC/20, 1 Das Kollegiatstift Bischofszell wird über den letzten Willen und die Verwendung des Moruariums sowie andere testamentarische Verfügungen des verstorbenen Chorherrn Straumeyer in Kenntnis gesetzt, -1741.07.01 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 1.FC/20, 1
Title:Das Kollegiatstift Bischofszell wird über den letzten Willen und die Verwendung des Moruariums sowie andere testamentarische Verfügungen des verstorbenen Chorherrn Straumeyer in Kenntnis gesetzt
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Rechtsakt-Typ:Mitteilung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Bad Pfäfers
Creation date(s):to 7/1/1741
Aussteller:Pater Ruffinus von Solothurn, Kapuziner in der Familia zu Mels
Adressat:Stiftsamtmann Reichmuth
Regest:Pater Ruffinus von Solothurn, Kapuziner in der Familia zu Mels und Beichtvater des verstorbenen Chorherrn Straumeyer, setzt den Stiftsamtmann Reichmuth [Reüchmuoth] zu Bischofszell über die letztwillentlich gewünschte Verwendung des Mortuariums in Kenntnis. Dieses solle dem hl. Leib des hl. Theodor zufallen, darauf von den Chorherren in Bischofszell eine ewige Jahrzeit samt allen heiligen Messen einzurichten sei. Sodann solle der Anna Maria Imhof [Imhooff] als seiner Haushälterin 100 Gulden von seinen Erben gegeben werden. Und schliesslich sollen seine Erben das Testament, wie er es im "pulpitum" [Pult] oder Schreibtisch aufbewahrt habe, unumstösslich und unveränderlich halten.
In einem Postscriptum wird mitgeteilt, in der Todesnacht habe den Sterbenden ein Schreiben von Kustos Freuler aus Bischofszell erreicht, welches auf seinen Wunsch aufgebrochen und ihm zur Kenntnis gebracht worden sei. Darauf habe Straumeyer sich ausdrücklich dem ganzen Kollegiatstift "recommendieren" sowie dessen hl. Messopfern anbefehlen lassen und sich auch "deprecieren" [entschuldigen] wollen, "wan er einen solte offendiert (beleidigt) haben".
Dorsualvermerk:Von wohledlen hochgeehrten herren hr. Reüchmuoth stüfftamman geg. zu entschliessen. Zu Bischoffzell
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:17.7 x 23.0
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Zum Verschluss des Briefes aufgedrücktes Lacksiegel. Siegler: der Aussteller. Eigenhändige Unterschrift des Ausstellers
Kommentar des Staatsarchivs:Pupikofer vermerkt im Repertorium unter der Signatur FC 20 "fehlt", was sich auf den vorliegenden Brief von P. Ruffinus beziehen könnte, auf dem (im Gegensatz zur Mitteilung des Bad-Sekretärs von Pfäfers) keine Archivsignatur eingetragen ist. Der Vermerk "fehlt" ist im 20. Jh. mit Bleistift gestrichen worden.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): -
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'0
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2018).
Digitalisat:2020
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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