7'30, 1.FC/15b, 0 Landammann und Rat katholischer Religion zu Glarus stimmen dem Vergleich über die Ernennung des Propstes, die Wahl des Kustos und die Vergabe der Chorherrenpfründen am Kollegiatstift Bischofszell zu, 1679.08.04 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 1.FC/15b, 0
Title:Landammann und Rat katholischer Religion zu Glarus stimmen dem Vergleich über die Ernennung des Propstes, die Wahl des Kustos und die Vergabe der Chorherrenpfründen am Kollegiatstift Bischofszell zu
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Rechtsakt-Typ:Einwilligung (Abgabe der Ortsstimme)
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):8/4/1679
Ausstellungsdatum:25.07.1679 (vgl. Kommentar)
Aussteller:Landammann und Rat katholischer Religion zu Glarus
Adressat:Kollegiatstift St. Pelagii in Bischofszell; Bischof von Konstanz
Regest:Nachdem sie von ihrem Abgesandten, dem Landammann Daniel Bussy, gebührend informiert worden sind, ratifizieren Landammann und Rat katholischer Religion zu Glarus mit ihrer Ortsstimme all das, was an der Konferenz zu Baden vom 25. Juli 1679 zwischen den Deputierten des Fürstbischofs von Konstanz und den Abgeordneten Räten der VI den Thurgau regierenden katholischen Orte in Bezug auf Wahl des Kustos, Vergabe der Chorherrenpfründen und Besetzung der Stiftsämter am Kollegiatstift Bischofszell sowie in der Sache der Chorherren Gallati und Püntener in acht Punkten (im Wortlaut von StATG 7'30, 1.FC/15a aufgezählt) verabredet worden ist und versprechen, die Vereinbarung zu beachten.
Dorsualvermerk:Glarus
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:4
Format B x H in cm:20 x 32
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: Die Aussteller mit dem Ortssiegel. Unterschrift von Balthasar Hauser, geschworenem Schreiber
Kommentar des Staatsarchivs:Bei der Erschliessung des Bestandes ist noch davon ausgegangen worden, dass katholisch Glarus im Schriftverkehr mit anderen katholischen Partnern stillschweigend nach dem neuen Kalender datiert, weshalb diese Ortsstimme ursprünglich zum 25. Juli und damit an die Spitze der Innerschweizer Ortsstimmen zum Verleich von Baden gestellt worden war. Dass die Beratung und Abgabe der Ortsstimme wohl schwerlich schon am Tag des Vergleichsabschlusses in Baden erfolgen konnte, wurde dabei nicht beachtet. Erst das Schreiben des Schwyzer Landesstatthalters Weber vom 5. August 1679 (StATG, 7’30, 5.4/2, 23), in dem von der Glarner Ortsstimme als einer eben von einem Läufer aus Glarus überbrachten Neuigkeit gesprochen wird, bewies eindeutig, dass sich hier der Schreiber des katholischen Landesteils von Glarus stillschweigend nach dem alten Kalender gerichtet hatte. Vgl. dazu Steiner, Püntener-Handel, S. 34, bes. Anm. 127.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): -
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'0
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Digitalisat:2020
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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