7'30, 1.FC/14, 9 Der Bischof von Konstanz fordert in der Sache der Massnahmen zur Schuldentilgung das Kollegiatstift auf, dem päpstlichen Nuntius die von diesem geforderten Beweismittel an die Hand zu geben, 1668.08.23 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 1.FC/14, 9
Title:Der Bischof von Konstanz fordert in der Sache der Massnahmen zur Schuldentilgung das Kollegiatstift auf, dem päpstlichen Nuntius die von diesem geforderten Beweismittel an die Hand zu geben
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Rechtsakt-Typ:Mitteilung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Meersburg, bischöfliche Residenz
Creation date(s):8/23/1668
Aussteller:Franz Johann (Vogt), Bischof zu Konstanz und Herr der Reichenau und von Öhningen
Adressat:Propst und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts in Bischofszell
Regest:Franz Johann [Vogt], Bischof zu Konstanz und Herr der Reichenau und von Öhningen, legt Propst und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts in Bischofszell die vom päpstlichen Nuntius in Luzern dem päpstlichen Breve [vom 12. Mai 1668] entnommenen und in Kopie beigelegten 4 Bedingungen für die Nichtbesetzung zweier Chorherrenpfründen und die Verwendung der entsprechenden Einkünfte "ad certum usum" dar und fordert sie auf, nebst der bereits in Original vorliegenden Luzernischen Standesstimme auch die Standesstimmen der übrigen Kantone mit den nötigen notariellen Beglaubigungen beizubringen sowie auch den übrigen im Schreiben des Nuntius aufgezählten Erfordernissen nachzukommen
Sprachen:Deutsch und Latein
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:4
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Oblatensiegel zum Verschluss des Schreibens aufgedrückt und mit Papier belegt. Siegler: der Aussteller. Unterschrift des Bischofs [Francisc Johan].
Contains also:Undatierte Kopie eines (lateinischen) Schreiben des päpstlichen Nuntius in Luzern, in dem in drei Punkten (2-4) die Bedingungen des päpstlichen Breves für die Verwendung von Stiftspfründen zur Schuldentilgung rekapituliert und in einem weiteren Punkt (1) urkundliche Belege für den Kauf der Herrschaft Berg verlangt werden. Im Kommentar zum Punkt 3, in dem der Konsens des Bischofs von Konstanz und der Patronatskantone zu den vorgesehenen Massnahmen verlangt wird, moniert der Nuntius, er habe ausser im Falle von Luzern keine genügenden notariellen Beglaubigungen für die Standesstimmen.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <60>; G; FC
Pupikofersche Signatur (1848): -
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'0
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2018).
Digitalisat:2020
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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