Ref. code: | 7'30, 1.FC/6 |
Title: | Statthalter und Räte des Bischofs von Konstanz regeln und reformieren in einer neuen Stiftsordnung den Gottesdienst, die Wahl des Propstes, das innere Leben und den sittlichen Wandel der Chorherren sowie die Schuldentilgung |
Preview: |
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Rechtsakt-Typ: | Dekretierung |
Überlieferungsform: | Original |
Creation date(s): | 4/29/1577 |
Aussteller: | Statthalter (Philipp von Freyberg) und verordnete Räte des Bischofs von Konstanz, Mark Sittich, |
Adressat: | Propst und Kapitel des Stiftes St. Pelagius in Bischofszell |
Regest: | Auf die Klage von Geistlichen und Weltlichen, wonach Propst und Kapitel des Stiftes St. Pelagius in Bischofszell schon eine ganze Zeitlang "übel, ärgerlich und ungebührlich hausen und handeln" würden, und nach vergeblichen Aufrufen zur Besserung haben Statthalter und verordnete Räte des Bischofs von Konstanz, Mark Sittich, in Bischofszell eine Visitation und Inquisition durchgeführt und halten nun für das Kapitel in einer neuen Ordnung von 22 Artikeln fest, wie sich dieses in Bezug auf die würdige Durchführung des Gottesdienstes, die Wahl des Propstes aus dem Domkapitel zu Konstanz, das innere Leben und den sittlichen Wandel der Chorherren reformieren solle und wie die Tilgung der auf dem Stifte lastenden Schulden bewirkt werden könne. Für Chorherren, die sich während der Predigt aus der Kirche entfernen (1), vor Laien betrinken (4) oder geflissentlich den Statuten entgegen handeln (21, 22), werden drakonische Strafen bis zum Pfründenentzug angedroht. Unterbunden werden soll die Gewohnheit, Kaplaneien den Söhnen der Kapitelherren zu verleihen (6) sowie der Missbrauch des Siegels [insigel] (8). Dem Propst und den Kapitelherren wird eine ordentliche Protokollführung in einem jährlich dem Bischof oder seinem Stellvertreter offenzulegenden Buch (10) und die Pflicht, wöchentlich den Gottesdienst in der Filialkirche Berg sicherzustellen (18), auferlegt. Dem Pfleger oder Stiftsamtmann wird die Loyalität gegenüber dem Bischof und dem Propst (11), eine ordentliche Offenlegung der Jahresrechnung (12) und die bessere Pflege der Fischzucht in den Weihern des Stifts (19) angemahnt. Massnahmen zur Sanierung der ökonomischen Basis des Stifts werden in den Artikeln 13-16 getroffen. Ohne Vorwissen des Bischofs oder der sieben eidgenössischen Schirmorte bzw. ihres Landvogts sollen keine Stiftspfründen, Klaustrallehen oder dergleichen Zubehör des Stifts mehr veräussert werden (20). |
Dorsualvermerk: | Bischoffzellische new gemachte ordnung. 1577. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Pergamentheft, ursprünglich Quaternio, ein Blatt weggeschnitten; mit Kordel gebunden. |
Anzahl Blätter: | 7 |
Format B x H in cm: | 26.5 x 34.4 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Wachssiegel (35 mm, mit zwei Heiligen über Wappenschild mit drei Kugeln, Umschrift DECANNVS ..., in gelber Wachsschüssel 50 mm) an zu einer Kordel geflochtenen, gezwirnten weissen und blauen Hanffäden eingehängt. Siegler: Philipp von Freyberg, fürstlich kardinalbischöflicher Statthalter und Domdekan des Hochstifts von Konstanz. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: No. 25 FC Pupikofersche Signatur (1848): FC 6 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'0 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Trockengereinigt (2019). |
Digitalisat: | 2020 |
Reproduktionsbestimmungen, Copyright: | Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau. |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | |
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Usage |
End of term of protection: | 4/29/1597 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=265020 |
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