7'30, 1.FC/1c Propst Konrad von Klingenberg erneuert die Bestimmung, dass der erste Jahresnutzen der neu zu verleihenden Klaustrallehen zum Bau des Stifts verwendet werden soll, und ernennt vier Baupfleger, 1295.03.28 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 1.FC/1c
Title:Propst Konrad von Klingenberg erneuert die Bestimmung, dass der erste Jahresnutzen der neu zu verleihenden Klaustrallehen zum Bau des Stifts verwendet werden soll, und ernennt vier Baupfleger
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Rechtsakt-Typ:Dekretierung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Bischofszell
Creation date(s):3/28/1295
Ausstellungsdatum:V. kalendas Aprilis, indictione VIII.
Aussteller:Propst Konrad von Klingenberg und das ganze Kapitel der Kirche von Bischofszell
Regest:Angesichts der Tatsache, dass sich die Kirche von Bischofszell schon seit langer Zeit in einem bedauernswert baufälligen Zustand befindet, erneuern Propst Konrad von Klingenberg und das Kapitel die Bestimmung, dass der erste Jahresnutzen der neu zu verleihenden Klaustrallehen zum Bau des Stifts verwendet werden soll. Weil dies vernachlässigt wurde, ernennen sie die beiden Bischofszeller Chorherren Rudolf, genannt Joheler, und Konrad von Landenberg sowie Ritter Dietegen von Heidelberg [Dietegenonem de Haidelberch, militem], Vogt der Stadt Bischofszell, und Meister Ulrich von Hausen [Husen], Schmied, zu Pflegern [procuratores] und verleihen ihnen die Vollmacht, diese Einkünfte und namentlich die der Kirche von Bischofszell geschuldeten Erträge der Kirche von Sulgen zu sammeln und für die Erneuerung und Reparatur der Kirchenbauten zu verwenden.
Dorsualvermerk:Statutum tempore C. de Klingeberg prepositi de solvendis fabrice fructibus feodorum claustralium ... defuncti.
Sprachen:Latein
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:27.3 x 15.0
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel an Pergamentstreifen eingehängt (am unteren Rand Siegel des Stiftspropst Konrad mit dem hl. Pelagius und einem unter ihm knienden Beter im Siegelfeld: 28/40 mm). Siegler: Der Aussteller.
Kommentar des Staatsarchivs:Die im Repertorium Pupikofers mit roter Tinte fälschlicherweise unter der Signatur FC 1c eingetragene Urkunde vom 09.09.1295 hat neu die Signatur StATG 7'30, 1.2/2.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: FA 20
Pupikofersche Signatur (1848): FC 1c
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 21
Zettelrepertorium (1937): 7'30'0
Edition:TUB 889 (Bd. III, S. 880 f.)
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2018).
Digitalisat:2020
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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End of term of protection:3/28/1315
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Accessibility:Oeffentlich
 

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