Ref. code: | 7'30, 37.21/1 |
Title: | Gütlicher Richtspruch und Vertrag zwischen dem Stift und dem Stiftsamtmann Jakob Christoph Mörikofer wegen Ansprüchen, die das Stift dem Amtmann nach dessen Amtsverzicht noch schuldig ist |
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Rechtsakt-Typ: | Vergleich; Vertrag |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Bischofszell |
Creation date(s): | 4/29/1577 |
Ausstellungsdatum: | Montag |
Aussteller: | Philipp von Freiberg, Statthalter des Bischofs von Konstanz und Domdekan des Hochstifts Konstanz; Wendelin Pfyffer, des Rats von Luzern, Landvogt; Ulrich Locher, Bürger von Frauenfeld, Landschreiber im oberen und niederen Thurgau |
Adressat: | Propst und Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell; Jakob Christoph Mörikofer zu Katzensteig |
Regest: | Nachdem es zwischen Propst und Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell und ihrem ehemaligen Amtmann Jakob Christoph Mörikofer [Mörigkhover] zu Katzensteig [Katzenstaig] wegen unerfüllten Ansprüchen des Letzteren auf Geld und Getreide zu Streit gekommen ist und Mörikofer zur Durchsetzung seiner Ansprüche die Einkommen des Stifts gerichtlich mit einem Arrest belegen liess, erkennen die mit der Einwilligung beider Parteien zu Schlichtern ernannten Philipp von Freiberg [Freyberg], Statthalter des Bischofs von Konstanz und Domdekan des Hochstifts Konstanz, Wendelin Pfyffer [Pfeiffer], des Rats von Luzern, Landvogt, und Ulrich Locher, Bürger von Frauenfeld, Landschreiber im oberen und niederen Thurgau, an ihrer Tagung in Bischofszell: Es soll bei dem Vertrag bleiben, der durch Rudolf Pfyffer [Pfeiffer], fürstbischöflich-konstanzischer Vogt in Arbon, und Lukas [Laux] Held, Sekretär des Bischofs in Meersburg [Mörspurg], am 05.12.1576 vermittelt und von beiden Parteien angenommen worden ist. Zusätzlich dazu wird erläutert, dass Propst und Kapitel über ihre gesamthaft 2632 Gulden betragende Schuld dem Mörikofer eine landläufige Zinsverschreibung aufrichten sollen, die eine Verzinsung zu 5 Prozent und eine stufenweise Ablösung des Hauptgutes nach dem Belieben des Stifts vorsieht. Da dem Mörikofer aus der Nichteinhaltung des genannten Vertrags 60 Gulden an Unkosten entstanden sind, sollen diese auch zum Hauptgut geschlagen werden und das Stift soll diese noch nicht im Vertrag angesprochenen 60 Gulden ebenfalls zusichern. Der genannte und vom Bischof bestätigte Vertrag lautet: 1. Der Arrest auf die Stiftseinkünfte wird aufgehoben. Gerichtsstand für Mörikofers Ansprüche ist das bischöfliche Gericht in Konstanz. 2. Wegen der 48 Malter Korn, die das Kapitel dem Propst Kyd [Khyd] schuldig ist, soll Mörikofer nicht belangt werden können. Das Kapitel selbst soll dem Propst diese Rückstände vergüten. 3. Die 25 Malter Korn aus dem vom Propst käuflich erworbenen Bleiker [Blaicker] Zehnten müssen dem Propst vom Kapitel bezahlt werden, da dies anlässlich der Abrechnung von Silvester Rimlins [Rymelin] Totenpfründe vor der Kapitelversammlung [capitulariter] so versprochen worden ist. Mörikofers diesbezügliche Verpflichtung soll aus der Rechnung des Propstes gestrichen werden. 4. Wegen 11 Malter Korn, die Mörikofer auf Anweisung des Propstes dem Kaspar Kyd sel. von Weinfelden bezahlt und die der Propst dann diesem nochmals verrechnet hat, wird entschieden [gemittlet], dass Propst Kyd dem Mörikofer die Hälfte, also 5 1/2 Malter, ohne Schaden für das Stift geben soll. 5. Mörikofer muss auf seine Forderungen wegen seines Verlusts am Zehnten von Schönenberg von 1571 verzichten. 6. Das dem Mörikofer geschuldete Geld soll diesem vom Stift zugesichert werden. Mörikofers Ansprüche an Getreide sollen durch den neuen Stiftsamtmann gedeckt werden. Propst Kyd und Jakob Schwarzach bieten an, einen Teil des ausstehenden Getreides selbst zu vergüten. Die Getreideschulden des Kustos und des Chorherrn von Helmsdorf [Helmstorff] gegenüber Mörikofer sollen vom Stiftsamtmann beglichen werden. |
| 7. Mörikofer hat angeboten, für die Rückzahlung der 300 Gulden, die das Stift nach Weil schuldig ist und die statt dessen für Geschenke [vereerung] an die Boten zu Hessenreuti verwendet worden sind, noch zwei Jahre Frist zu gewähren. 8. 52 1/2 Malter Korn, die Welter [Wellter] von Blidegg, jetzt Hofmeister in St. Gallen, durch Arrest zurückbehalten hat und die von Mörikofer dem Stift verrechnet wurden, müssen in der Abrechnung richtig gestellt werden. Sollte sich herausstellen, dass Mörikofer in diesem Jahr mehr an Getreide empfangen als berechnet hat, muss er die Differenz zurückerstatten. 9. Die abgerechneten Partikularschulden der einzelnen Chorherren bei Mörikofer sollen diese ihm zusichern. 10. Die Forderung Mörikofers gegenüber Propst Kyd wegen der Versetzung von 80 Gulden bei Schwarzhans Gonzenbachs [Guntzenbach] sel. Erben, welche seit zwei Jahren verfallen ist, wird aus triftigen Gründen [ausser bewegenden ursachen] aufgehoben. 11. Die 73 Gulden, 7 Batzen und 9 Pfennige, die Kyd "für sich selbst" dem Mörikofer schuldig ist, soll dieser - wie angeboten - zügig [fürderlich] abtragen. Wegen der ausstehenden 26 1/2 Malter Korn, die im Teuerungsjahr [im theuren khorn jar] zusammengekommen sind, haben beide Teile eingewilligt, sich miteinander über die Ansprüche zu vergleichen. Mit diesen Vertragsartikeln sollen beide Teile ihren Streit beenden und sich freundschaftlich verständigen [irer spennen halb tugentlich, güettlich und freunndtlich enndtschaiden, verglichen und vertragen]. Was in Worten und Werken gesagt und getan worden ist, gilt als erledigt. Propst und Kapitel sind verpflichtet, dem Mörikofer als ihrem gewesenen Amtmann einen ehrenvollen Abschied zu geben und dessen Dienste schriftlich zu quittieren. Auch sollen sie ihn all seiner Gelübde und Eide ledig sprechen. Beide Parteien verlangen Beurkundung des Schiedsspruchs. |
Dorsualvermerk: | Vertragsbrief zwüschent dem stifft und Jacob Christoff Mörikovern etc. (Nachtrag:) amptmann, wegen einer schuld. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier, eingebunden in Pergamentumschlag, mit gezwirnter rot-weiss-grüner Seidenschnur geheftet |
Anzahl Blätter: | 10 |
Format B x H in cm: | 21.5 x 32.8 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Drei Wachssiegel an gezwirnter rot-weiss-grüner Seidenschnur angehängt; 1. Wachssiegel auf Wachspfanne erhalten, von den übrigen zwei Siegeln sind nur die leeren Wachspfannen erhalten. Siegler: die drei Unterhändler mit ihren eigenen Siegeln |
Kommentar des Staatsarchivs: | Zu Philipp von Freiberg, Domdekan und Statthalter des Bischofs von Konstanz, vgl. HS I/2.2, S. 823 f. Wendelin Pfyffer war 1576-1578 eidg. Landvogt im Thurgau. Ulrich Locher war 1565-1578 Landschreiber im Thurgau (vgl. den Artikel über die Thurgauer Locher in HLS 8, S. 8 f.). |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: Freyhait / Fr. 142; <32> Pupikofersche Signatur (1848): XXI.1577 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'55 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Risse/Fehlstellen geschlossen; Siegel gereinigt; trockengereinigt (2024). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
End of term of protection: | 4/29/1597 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=262166 |
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