7'30, 26.St/1 Der Bischof von Konstanz befiehlt den Abbruch der Häuser, die während der Appenzeller Kriege aus der geschleiften Vorstadt in die Vorhöfe der Chorherrenhäuser versetzt worden waren, 1410.02.28 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 26.St/1
Title:Der Bischof von Konstanz befiehlt den Abbruch der Häuser, die während der Appenzeller Kriege aus der geschleiften Vorstadt in die Vorhöfe der Chorherrenhäuser versetzt worden waren
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Rechtsakt-Typ:Dekret
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):2/28/1410
Ausstellungsdatum:an dem nähsten Frytag vor Mit[er]vasten
Aussteller:Albrecht (Blarer), Bischof von Konstanz
Adressat:Chorherren und Kapitel des Stifts zu Bischofszell; Bürgerschaft der Stadt Bischofszell
Regest:Albrecht (Blarer), Bischof von Konstanz, bekennt, dass er vor einiger Zeit in den Kriegen der Appenzeller nach dem Ratschlag der Gesellschaft vom Sankt-Jörgenschild [gesellschaft von der ritterschaft sant Georien schiltes] zum besseren Schutz von Stadt Bischofszell und Umgebung und damit die Feinde da weniger Unterschlupf und Lagerplatz finden könnten [die vigint dester minder enthaltnust und geligers da gehaben möhten], befohlen hatte, etliche Häuser in der Vorstadt zu Bischofszell abzubrechen und in die Chor(herren)höfe [korhöf] innerhalb der Stadt zu verlegen und wieder aufzurichten. So kamen durch den Willen des Bischofs und zum Nutzen der Stadt zwei solche Häuser in Heinrich Roggwilers [Roggwiller], des Kustors, zwei in Hans Korbers [Hansen des Korbers] und eines in Meister Hans Gossaus [Gossow] Chorhof zu stehen und zwei weitere in den Garten hinter dem Chor, der in das Klosterlehen gehört, welches jetzt Hans Steinegger, der Leutpriester zu Bischofszell, innehat, wo sie im Moment immer noch stehen. Da es nun nie des Bischofs Meinung war, die Statuten, Gewohnheitsrechte und Freiheiten der Chorherren und des Stiftskapitels irgendwie zu beschneiden, sollen diejenigen Häuser, die jetzt noch in die Chorhöfe gesetzt sind, wieder abgebrochen werden. Die Chorhöfe aber sollen auf immer von solchen Bauten befreit sein, und darauf soll kein Haus mehr ohne Willen und Gunst der Chorherren und des Kapitels errichtet werden. Ausser den zwei Häusern, die jetzt im Vorgarten des Klosterlehens stehen, sollen keine weiteren Bauten dorthin gesetzt werden dürfen.
Dorsualvermerk:Littera libertatis curiarum.
Sicut curie ... per domos suburbie.
Ein Freyheits brieff von bischoff Allbrecht zuo Costanz, in dem die burger auff ein zeit, in der chorherren höffen heüser auffgebauet, das sie dieselbigen wieder abbrechen und niemandt erlaubt, in dergleichen höff zu bauwen. 1410.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:29.9 x 28.2 + 4.2 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Von den ursprünglich drei Siegeln ist nur noch das mittlere, im Siegelbild beschädigte spitzovale Siegel (47 x 66 mm) des Domkapitels an einem Pergamentstreifen angehängt, von den beiden andern zeugen noch die Schnitte in der Plica. Das relativ gut erhaltene runde Malta-Siegel (43 mm) des Bischofs, in eine runde Wachspfanne (56 mm) eingegossen, wurde später abgelöst in der Schachtel 7'30'30 gefunden und konnte aufgrund der Umschrift und des beschrifteten Pergamentstreifens eindeutig als das Siegel Bischof Albrechts identifiziert und dieser Urkunde zugeordnet werden.
Siegler: Der ausstellende Bischof mit seinem Siegel, Domdekan und Kapitel von Konstanz, Bürger der Stadt Bischofszell mit dem Stadtsiegel (fehlt)
Kommentar des Staatsarchivs:Albrecht Blarer war von 1407 bis zu seinem freiwilligen Rücktritt Ende 1410 Bischof von Konstanz. Zu seiner Amtsführung und seiner Verwicklung in die Appenzellerkriege vgl. HS , S. 340-343.
Heinrich Roggwiler war 1405-1447 Kustos des Kollegiatstifts. Von den übrigen Chorherren ist der Leutpriester Hans Steinegger und der Kanoniker Hans (von) Gossau in der Prosopographie von Stefan Rohner erwähnt. Nur hier allerdings wird Hans (von) Gossau als "Meister" erwähnt, ein Hinweis darauf, dass er in dieser Zeit als Schulmeister (magister scholarum) amtete. Hans Korber fehlt in Rohners Prosopographie, wird aber auch in 7'30, 14.M/15b vom 10.08.1418 als Chorherr genannt.
Nach Johann Adam Pupikofer, Geschichte des Thurgaus I, 1828, S. 231 f. öffneten die Bürger von Bischofszell am 15.11.1407 ihre Tore und schworen ihnen Frieden. Zum Abriss und späteren Wiederaufbau der Vorstadt mit Hinweis auf diese Urkunde vgl. auch Knöpfli in KDM TG III, S. 70 f. und Gregor Spuhler im Artikel Bischofszell, HLS 2, S. 464 f.
enthaltnust (enthaltnisse) = Aufenthalt (Lexer).
geliger (gelëger; geläger) = Lager, Estrich (Lexer); das sich Lagern, Aufhalten an einem Ort (Idiotikon 3, 1170).
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: Numeri 71; <1 (auf Rasur)>; No 1; ST
Pupikofersche Signatur (1848): St 1
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 91
Zettelrepertorium (1937): 7'30'26
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; Siegel wieder eingehängt; trockengereinigt (2022).
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:2/28/1430
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=256719
 

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