7'30, 30.LeIII/1a, 0 Stocken: Das Stift kauft dem überschuldeten Hans Scheiwiler Haus, Hof und Güter in Stocken für 1700 Gulden ab und verleiht ihm diese Güter als Schupflehen auf Lebenszeit, unter der Bedingung, dass er mit Frau und Kindern zur katholischen Konfession übertritt, 1625.09.10 (Dokum

Archive plan context


Ref. code:7'30, 30.LeIII/1a, 0
Title:Stocken: Das Stift kauft dem überschuldeten Hans Scheiwiler Haus, Hof und Güter in Stocken für 1700 Gulden ab und verleiht ihm diese Güter als Schupflehen auf Lebenszeit, unter der Bedingung, dass er mit Frau und Kindern zur katholischen Konfession übertritt
Preview:
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
    
Rechtsakt-Typ:Kaufvereinbarung
Überlieferungsform:Konzept/Vorurkunde
Creation date(s):9/10/1625
Aussteller:Hans Scheiwiler von Stocken; Kustos, Senior und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell
Adressat:Kustos, Senior und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell; Hans Scheiwiler von Stocken
Regest:Hans Scheiwiler [Scheinwyller] von Stocken und Kustos, Senior und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell haben eine Kaufabrede getroffen: Demnach verkauft Scheiwiler dem Stift für 1700 fl. sein Haus, seinen Hof, Stadel, Speicher, Torkel, Kraut- und Baumgarten, seine Wiesen, Äcker, Weiden und Gehölze, zu Stocken und Eberswil [Nebeschwyl] gelegen, wofür er bisher 2 1/2 Viertel Haber Vogtsteuer und 10 Kreuzer "ungellt" sowie dem Vogt ins Schloss 1 fl. 8 den. "ungellt" und von 5 Hühnern den dritten Teil sowie in das Siechenhaus 11 den. "ungellt" und schliesslich dem genannten Stift an Grundzinsen 7 1/2 Viertel Kernen, 4 Viertel Haber, 1 fl. 4 den. St.-Andreas-Geld, 1 fl. Heugeld und den Zehnten von 7 Juchart Acker abliefern musste für 1700 Gulden, womit Scheiwiler seine Schulden abzahlen kann, die auf Lichtmess 1626 oder schon zuvor fällig werden. Falls er, wie versprochen, mit seiner Frau und seinen Kindern zur katholischen Konfession wechselt [sich zu der catolischen religion begebend], soll ihm dieses Gut für seine Lebenszeit zu einem jährlichen Zins von 5 Malter Dinkel [vesen], 3 1/2 Malter Haber und 15 Gulden an Geld verliehen werden, wobei er den genannten Grundzins neben dem Lehenszins weiterhin dem Stift auszurichten hat. Ausserdem verspricht das Stift, ihm vorerst auf drei Jahre hin das Gut seines verstorbenen Bruders Jakob zu 3 Malter Dinkel, 1 1/2 Malter Haber und 15 Gulden an Geld (für die beiden zusammengelegten Güter also insgesamt also 8 Malter Dinkel, 5 Malter Haber und 30 Gulden) mit weiteren (detailliert aufgelisteten) Bedingungen zu verleihen. Alle Abmachungen gelten unter der Bedingung, dass er und die Seinen bei der katholischen Religion verbleiben.
Die Kaufvereinbarung ist im Beisein von Kaspar Bridler, Senior, Dr. Johann Jakob Schmid, Magister Johann Willhelmer, Pfarrer, Magister Johann Konrad Falk [Falckh], alle Chorherren des Stifts, von Kaspar Bridler von Schwyz, Vogt in Bischofszell, von Hieronymus Bridler [Brydler], Stiftsamtmann, und von Hans Scheiwiler, welche diese Kaufabsprache eigenhändig unterschrieben haben, getätigt worden.
Dorsualvermerk:Kauffsabredung zwüschent dem stifft Bischoffzell unnd Hanns Scheinwyller zu Stockhen, den 10tn Septembris anno 1625.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:4
Format B x H in cm:21.0 x 33.5
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Eigenhändige Unterschriften des Verkäufers, der vier Chorherren und des Stiftsamtmanns als Käufer und Verleiher sowie des Vogts Kaspar Bridler von Schwyz (s. Regest) lediglich angezeigt (fehlen)
Kommentar des Staatsarchivs:Mit "ungellt", auch "umgeld", wird in Bischofszell gemeinhin eine Verbrauchssteuer auf Weinausschank bezeichnet. Da Scheiwiler über einen Torkel verfügt und somit Wein produziert, wäre eine Weinschenke auf dem Hof denkbar. Eine solche wird jedoch nicht genannt.
Das Dokument trägt die Züge eines Konzepts (2 marginale Ergänzungen) und ist von der Hand des späteren Kustos Falk geschrieben worden.
Pupikofer spricht in seinem Regest davon, dass Scheiwilers Gut bisher Erblehen war. In der Kaufabrede wird aber davon gesprochen, das Gut sei bisher "eigen" gewesen. Die im Verhältnis zu den neuen Lehenszinsen viel geringeren alten Grundzinsen (die nun ja zusätzlich auch noch bezahlt werden müssen), sprechen gegen diese Interpretation Pupikofers. Der Begriff "Schupflehen" taucht in dem Dokument übrigens nicht auf, doch entsprechen die Lehensbedingungen für den von Scheiwiler verkauften Hofteil teilweise und für den Hofteil seines Bruders ganz den üblichen Konditionen bei Schupflehen.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <(Rasur)>; St. Pelagii; No. 1 LE (III.1.a)
Pupikofersche Signatur (1848): LeIII.1a
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'37
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023).
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:9/10/1645
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=256712
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr it
State Archive Thurgau Online queries