Ref. code: | 7'30, 20.Su/1a |
Title: | Der Bischof von Konstanz inkorporiert der Kollegiatskirche Bischofszell die Pfarrkirche von Sulgen und die Klaustrallehen in Bergerwilen, Ehstegen und Horb und regelt die Einkünfte und Pflichten der Sulgener Geistlichen, vor allem auch in Bezug auf die Filialkirche von Berg |
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Rechtsakt-Typ: | Inkorporation |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Konstanz |
Creation date(s): | 7/8/1359 |
Ausstellungsdatum: | VIII idus Julii |
Aussteller: | Heinrich (von Brandis), Bischof von Konstanz |
Adressat: | Johannes von Landenberg, Propst der Kollegiatskirche von Bischofszell |
Regest: | Heinrich (von Brandis), Bischof von Konstanz, urkundet, von Johannes von Landenberg, Propst der Kollegiatskirche von Bischofszell, erfahren zu haben, dass die Pfarrkirche in Sulgen [Sulgon] wie auch die Klaustrallehen in Bergerwilen [Bergiswille], Ehstegen [Estegen] und Horb [Horw], die unter die Kollatur des Propstes von Bischofszell fallen, ledig sind, und dass sowohl die Vorgänger des jetzigen Propstes wie auch dieser selbst wegen der Aufdringlichkeit der Anwärter wie auch wegen deren Übergriffen auf die Kirchengüter gezwungen waren, die genannte Pfarrkirche und ihre Lehen Personen aus dem Laienstand und Unwürdigen [personis laycalibus et indignis] zu verleihen. Da aber die Einkünfte und Gülten der Kollegiatskirche ärmlich [exiles] sind und die Chorherren davon nicht standesgemäss leben können und der geziemende Gottesdienst in der besagten Kirche darunter leidet, inkorporiert der Bischof die besagte Pfarrkirche von Sulgen mit den genannten Lehen den Chorherren und dem Kapitel und deren Kirche zur Verbesserung ihres Zustandes und des Gottesdienstes [ad reformacionem ipsius ecclesie et divini cultus]. Mit der Einwilligung des Domkapitels von Konstanz überträgt der Bischof den Chorherren und ihrem Kapitel das immerwährende Recht, die besagten Lehen zu besetzen, und verzichtet zu ihren Gunsten auf alle Rechte an den "ersten Früchten" [primi fructus] und an der (bischöflichen) Quart (der Zehnten) und auf alle damit verbundenen bischöflichen und archidiakonischen Rechte, mit der Bedingung, dass die Chorherren bei der nächsten Vakanz eine taugliche Person zum Vikar bestimmen und dem Bischof präsentieren. Dem Vikar werden als Einkünfte der Weinberg beim Pfarrhof [vineolam domui sive curtili plebani] mit den Äckern bei der Örtlichkeit Pfaffenholz [Phaffenholtz], alle Opfergaben [oblaciones], alle gegenwärtigen und künftigen Einkünfte aus Jahrzeitstiftungen und aus dem Mortuarium sowie Bestattungen [funeralia], die mit Einkommen [obvenciones] verbunden sind, welche man im Volksmund "fůterhaber" heisst, zugesprochen, während die Neugrützehnten und die übrigen Seelstiftungen [alia remedia] dieser Kirche und ihrer Filialkirchen dem Kapitel vorbehalten bleiben. Diesem Vikar sollen ausser diesen Einkünften von den Dorfbewohnern [villanes] von Berg 6 Mutt Kernen Konstanzer Mass gegeben werden, woraus dieser Vikar einen andern Helfer [socius] erhalten soll, welcher an allen Sonn- und Feiertagen sowie das Jahr über an den Montagen, Mittwochen und Samstagen für die Bewohner des Dorfes [villa] Berg die Messe zelebriert und andere gottesdienstliche und seelsorgerliche Pflichten wahrnimmt. |
Dorsualvermerk: | (älterer Vermerk:) Ep(iscop)aliscell(is). (späterer Vermerk:) Incorporac(i)o eccl(esi)ae Sulgen facta p(er) ep(iscopu)m Henricum. 1359. |
Sprachen: | Latein |
Beschreibstoff: | Pergament |
Anzahl Blätter: | 1 |
Format B x H in cm: | 40.5 x 28.7 + 5.1 (Plica) |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Zwei Siegel ehemals an Pergamentstreifen eingehängt (ab). Siegler (angekündigt): Der Aussteller mit seinem eigenen Siegel; Propst, Dekan und Kapitel der Domkirche von Konstanz mit dem Siegel des Domkapitels |
Kommentar des Staatsarchivs: | Bergerwilen = Weiler bei Berg; Ehstegen = heute Ortsteil von Erlen (beim Bahnhof Erlen gelegen); Horb = vermutlich der gleichnamige Weiler im Gottshaus, obwohl dieser Ort - wie die Editoren des ZUB zu Recht einwenden - nie zur Pfarrei Sulgen gehörte. Pfaffenholz = Das Urkundenbuch lokalisiert diesen Pfaffenholzacker in der Gegend zwischen den zwei sich bei Sulgen verzweigenden Bahnlinien. TNB 3.2, S. 1147 postuliert unerklärlicherweise gerade drei Örtlichkeiten, wovon zwei (bei Bleiken) identische Koordinaten aufweisen und die dritte (bei Sulgen) nur unweit westlich davon liegt - übrigens genau in jenem Dreieck, in dem das Urkundenbuch das Pfaffenholz sieht. Die Originalurkunde wird nicht zu Rate gezogen, aber die angeführten späteren Belege lassen erahnen, dass es sich bei den vom TNB postulierten drei Lokalitäten um ein und denselben Lehensacker der Kirche Sulgen handeln dürfte. Zum Urkundeninhalt vgl. auch Menolfi, Geschichte von Sulgen, S. 15. |
Verweise: | Der Text ist um ca. 1650 ins Deutsche übertragen und mit ungenauem Datum (15.07.1359 statt 08.07.1359) an den Beginn des Kopialbuches StATG 7'30, 60.9 (S. 1-3) gestellt worden. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: Numeri 1; A; No. 1; SU Pupikofersche Signatur (1848): Su.1a Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 63 Zettelrepertorium (1937): 7'30'19 |
Edition: | TUB 6 Nr. 2438, S. 14-16. |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Trockengereinigt (2022). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
End of term of protection: | 7/8/1379 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=256710 |
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