Ref. code: | 7'30, 19.Neu/1a |
Title: | Die Gemeinde von Selischwil (Neukirch a. d. Thur) stiftet in ihrem Ort mit Unterstützung Fritz Jakobs von Anwil und mit Bewilligung der Chorherren von Bischofszell eine neue Kirche samt Kirchhof und eine Messpfründe |
Preview: |
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Rechtsakt-Typ: | Stiftung |
Überlieferungsform: | Konzept/Vorurkunde |
Ausstellungsort: | (Bischofszell, Kapitelsaal) |
Creation date(s): | between 1511 and 1524 |
Ausstellungsdatum: | vgl. Kommentar. |
Aussteller: | Chorherren des Kapitels des St.-Pelagius-Stifts zu Bischofszell |
Adressat: | Fritz Jakob von Anwil, Vogt zu Bischofszell, und die Gemeinde von Selischwil |
Regest: | Vor den Chorherren des Kapitels des St.-Pelagius-Stifts zu Bischofszell erscheinen Fritz Jakob von Anwil, Vogt zu Bischofszell, und die ehrbare Gemeinde von Selischwil in der Pfarrei Sulgen und eröffnen, dass aufgrund etlicher Zeugnisse im Ort Selischwil einst eine Kirche gewesen sei. Deshalb und aus geistlicher Neigung wollten sie mit Hilfe der Nachbarn aus der Gemeinde Schönenberg eine Kirche mitsamt dem Kirchhof zur Ehre der Gottesmutter Maria, auch Sankt Jakobs und Sankt Antons von neuem bauen lassen. Mit grossem Zulauf aus der Nachbarschaft, mit der Unterstützung durch den Vogt von Bischofszell und der Billigung des Pfarrers und der verordneten Kirchenpfleger von Sulgen errichten und dotieren sie deshalb eine Messpfründe und bestimmen dazu einen jährlichen Kernen- und Geldzins (Zahlen ausgespart) mit einem Haus und einer Hofstatt. Das alles laut Inhalt der Urkunden, die zu Handen der gestifteten Pfründe und ihres Kaplans gegeben werden. Der Kaplan soll in Selischwil seinen Wohnsitz haben und Pfründe und Altar persönlich und nicht durch einen Stellvertreter versehen. Er soll allwöchentlich drei Messen lesen, zwei an den gemäss den Direktiven des Bistums angesetzten Tagen und die dritte "nach sinem andacht und gefallen". Es folgen detaillierte Angaben über den Gottesdienst, insbesondere an den Hochfesten, und die Regelung des Verhältnisses zur Mutterpfarrei Sulgen und zu deren Priester und Vikar. Im Falle von Thurhochwasser ist vorgesehen, dass der Kaplan von Selischwil ausnahmsweise mit Bewilligung des Bischofs von Konstanz in seiner Kapelle die Sakramente spenden und im Kirchhof Tote bestatten darf, während diese Rechte grundsätzlich bei der Mutterpfarrei Sulgen verbleiben. |
Dorsualvermerk: | Dotation Selischwil. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier, fadengeheftet |
Anzahl Blätter: | 6 |
Format B x H in cm: | 21.0 x 31.0 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | 3 Siegel (nur angekündigt). Siegler: Kaspar Wirt (Propst); das Kapitel; der Vogt (Fritz Jakob von Anwil) in seinem eigenen und im Namen der Gemeinde von Selischwil. |
Kommentar des Staatsarchivs: | Überliefert ist nur ein formloses und undatiertes Konzept. Der ursprüngliche Text ist durch unzählige Streichungen und marginale Korrekturen und Ergänzungen stark verändert worden. So ist zum Beispiel schon in der Intitulatio bei der Nennung des Ausstellers die ursprüngliche Reihenfolge "Wir, propst, chorherren und gemain capitel sannt Pelagien stifft ..." verkürzt worden zu "Wir, die chorherren des capitels sannt Pelagien stifft ...". Wo im Original "ain nüwe kilchen" gebaut werden soll, streicht der Redaktor das Wort "nüwe". Ein langer, schon frühreformatorisch klingender Exkurs über die Begabung der menschlichen Vernunft zu Gotteslob und Gotteserkenntnis wird als Motivation für den vorgesehenen Kirchenneubau gestrichen und durch den Hinweis ersetzt, wonach schon "vor jaren uß ettlichen anzeigungen erachtet, das an vermeltem Ort S. etwan ain kilchen gewesen". Zur Datierung: Als Siegler sind Propst Kaspar Wirt und Fritz Jakob von Anwil, der Vogt von Bischofszell, vorgesehen. Das ergibt als Terminus post quem 1511, das Jahr, in dem Wirt Propst in Bischofszell wurde, und als ungefähren Terminus ante quem 1524, das Datum der letzten urkundlichen Erwähnung von Fritz Jakob von Anwil als Vogt von Bischofszell. Pupikofer setzt ohne Begründung 1520 als Datum in Klammern. Im Kopialbuch des Stifts StATG 7'30, 60/9, S. 510-520, wird dieses Konzept und nicht eine förmliche Urkunde abgeschrieben. Die Kopie ist also im Stift nie (nach-) datiert worden. Es muss demnach davon ausgegangen werden, dass das Original der Stiftungsurkunde früh abhanden gekommen ist, wenn denn überhaupt jemals eine förmliche Beurkundung gemäss diesem Text stattgefunden haben sollte. Dieser Entwurf zu einer Dotationsurkunde gibt in chronologischer Hinsicht Rätsel auf: Obwohl die neue Kirche zu Selischwil und deren Stiftungen urkundlich einwandfrei auf das späte 15. Jh. zurückgehen und Knoepfli (KDM TG III, S. 444) den heute noch aufrecht stehenden Chor der Kirche baugeschichtlich ebenfalls ins späte 15. Jh. datiert, spricht der vorliegende Text von einem Kirchenneubau und von einer neuen Stiftung zur Zeit von Propst Wirt und Vogt Fritz Jakob von Anwil. Es scheint auf Grund dieser Evidenzen fast, als habe man um 1520 durch einen nachträglichen Rechtsakt eine bereits ältere Entwicklung kirchenrechtlich legitimieren wollen. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: <1>; No. 2; N.K. Pupikofersche Signatur (1848): Neu.1a Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'18 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2022). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1543 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=256702 |
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