Ref. code: | 7'702, 0/80, 3 |
Title: | Vergleich zwischen der Familie des J. Kaspar Betz sel. und den Gemeinden Salenstein und Fruthwilen betr. Einzugsgeld |
Kommentar des Staatsarchivs: | Der nur als Extrakt der fürstlich-reichenauischen Kanzlei überlieferte Vergleich enthält folgende Punkte: 1. Die beiden Herren Junker sollen sich längstens innert zwei Jahren erklären, wer von ihnen den Arenenberg übernehmen wolle. Der erste soll dann für seine Gemahlin 42 fl. Einzug bezahlen und damit für Kind und Kindeskinder von weiterem Einzug befreit sein. 2. Wenn künftig wieder ein Glied der Familie Betz sich mit einem Nichtburger verheirate, so solle dasselbe, sofern es im Arenenberg wohnen wolle, wieder 42 fl. Einzug bezahlen. Auch soll weder der nun von Arenenberg wegziehende Junker noch beider Junkern Schwester Anna Elisabeth Blarer von Wartensee Burgerrecht in Salenstein haben. 3. Fremde Bauleute sollen jährlich 3 fl. Trieb-und-Tratt-Geld zahlen, bürgerliche (d.h. einheimische) aber frei ausgehen. 4. Die Besitzer von Arenenberg sollen für ihre Bauleute 2 Mann zu Gemeindefrondiensten zu geben pflichtig sein. 5. Die beiden Junker sollen die rückständigen 6 fl. Trieb-und-Tratt-Geld zahlen und auch die bereits 1665 zu Mannenbach vereinbarten zwei Eimer Wein gutwillig verabfolgen lassen. |
Creation date(s): | 5/31/1674 |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Mikrofilm-Nr. StATG: | MFP 14, 2 |
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Usage |
End of term of protection: | 5/31/1694 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=205763 |
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