7'702, 0/60, 0 Frau Betz erlaubt Fremdbenutzung ihres Brunnens in der Freyenwies, 1697.07.21 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:7'702, 0/60, 0
Title:Frau Betz erlaubt Fremdbenutzung ihres Brunnens in der Freyenwies
Rechtsakt-Typ:Reverserteilung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Relling
Creation date(s):7/21/1697
Aussteller:Johann Franz von Liebenfels
Adressat:Witwe Betz
Regest:Johann Franz von Liebenfels auf [Schloss] Relling stellt Revers aus gegen Frau Betz, die ihm die Benutzung ihres Brunnen in der Freyenwis durch seinen Rebmann erlaubt hat, da sich bei dem von ihm erkauften Erbgut so weit kein Brunnen befinde. Johann Franz von Liebenfels verspricht, daraus kein Besitz- oder Nutzungsrecht ableiten zu wollen.
Dorsualvermerk:Revers von ihro gestreng junkher Johann Frantz von Liebenfelss, wegen des brünelins bey der Freywiss. De dato 1697. No. 20 ad fas. 4.tum.
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Siegel. Siegler: Der Aussteller mit dem eigenen Siegel und eigenhändiger Unterschrift
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 14, 1
 

Usage

End of term of protection:7/21/1717
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=202187
 

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