7'702, 0/56, 0 Vergleich zwischen Johann Kaspar Betz und den Gemeinden Salenstein und Fruthwilen wegen Trieb und Tratt in den Ross- und Hanfäckern auf dem Arenenberg, 1674.07.09 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:7'702, 0/56, 0
Title:Vergleich zwischen Johann Kaspar Betz und den Gemeinden Salenstein und Fruthwilen wegen Trieb und Tratt in den Ross- und Hanfäckern auf dem Arenenberg
Rechtsakt-Typ:Vergleich
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):7/9/1674
Aussteller:Michael Gilg, Ammann zu Mannenbach
Adressat:Johann Kaspar Betz; Gemeinden von Salenstein und Fruthwilen
Regest:Zwischen Johann Kaspar Betz von und zu Arenenberg [sic!] und den Gemeinden Salenstein und Fruthwilen wird wegen eines Ackers, genannt Rossenacker [auch: Rosenacker], sowie den dabei liegenden Hanfäckern auf dem Arenenberg, die nach Zelgrecht im dritten Jahr brach liegen und der Gemeinde offen stehen sollten, folgender Vergleich geschlossen: Die Burgermeister beider Gemeinden (nämlich Hans Huterli, der neue, und Jakob Morgen, der alte Burgermeister von Salenstein sowie Hans Singer, der neue, und Jos Gassner, der alte Burgermeister von Fruthwilen) treten auf Wunsch des Junkers Betz mit Bewilligung der Gemeinden das Weiderecht auf den betreffenden Ross- und Hanfäckern aus nachbarlicher Freundschaft ab und verzichten, so lange rechtmässige Betzsche Erben den Sitz Arenenberg innehaben, auf ihr Weiderecht [trib und tradt]. Dagegen haben Junker Betz und seine Erben der Mannschaft beider Gemeinden, die jeweils Zug und Wacht versieht, einen "ersetlich und genuegsamen" Trunk samt Käse und Brot zu verabreichen. Sollten jedoch die daneben liegenden Güter der Gemeinde Ermatingen, welche jüngst eingeschlagen und verkauft wurden, je wieder ausliegen [das heisst: dem Zelgrecht unterstellt werden], so wäre auch Junker Betz und dessen volladeligen Erben pflichtig, den Rossacker alsbald wieder auszulegen. Dieser Vergleich soll dem Vergleich wegen des Einzugs nicht nachteilig sein und diesen auch nicht präjudizieren.
Dorsualvermerk:Verglichs brieff zwüschen ir. gestreng junkher Johann Caspar Betz von und zu Arenenberg und beiden gemeinden Sallenstein und Fruthwillen, den trib und trath dess Rossackhers und darbey ligenden hampfäckhern uff Arenenberg gelegen betreffend. Anno 1674. No. 12 ad fas. 4.tum.
Beschreibstoff:Pergament
Format B x H in cm:39.5 x 26.5 + 3
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Gut erhaltenes Siegel in gedrechselter Holzkapsel an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Michael Gilg, Ammann zu Mannenbach, mit dem Amtssiegel
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 14, 1
 

Usage

End of term of protection:7/9/1694
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=201496
 

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