7'702, 0/41, 1 Vergleich zwischen den Gemeinden Salenstein und Fruthwilen mit Eustach von Landsfried wegen der Besteuerung von Arenenberg, 1650 (ca.)- (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:7'702, 0/41, 1
Title:Vergleich zwischen den Gemeinden Salenstein und Fruthwilen mit Eustach von Landsfried wegen der Besteuerung von Arenenberg
Rechtsakt-Typ:Vergleichsurteil
Überlieferungsform:Einzelabschrift
Creation date(s):from approx. 1650
Aussteller:Die beiden Schiedsrichter Johann Rudolf Moor, Obervogt des Gotteshauses Reichenau, und Walter von Hallwil zu Salenstein und Blidegg
Adressat:Die Anwälte der Gemeinden Salenstein und Fruthwilen, Eustach von Landsfried, Hans Konrad von Schwarzach als gegenwärtiger Besitzer von Arenenberg (auf Begehren dieser drei Parteien wird je eine Urkunde ausgestellt)
Regest:Johann Rudolf Moor [Mor], Obervogt des Gotteshauses Reichenau, und Walter von Hallwil zu Salenstein und Blidegg [Pleydegg] vermitteln als erbetene und erwählte Unterhändler und Schiedsrichter im Streit zwischen den Gemeinden Salenstein und Fruthwilen (vertreten durch die bevollmächtigten Anwälte Marx und Jerg Gilg, Jakob und Lienhart Eberli, Ulrich Yten, Jerg Fürer und Marx Müller) und Eustach von Landsfried (mit Beistand des Herrn Wilhelm Betz des Rats und Stadtammann zu Konstanz und des Roderich Tritt von Konstanz). Der Herr von Landsfried zeigt sich bereit, gemäss ergangenen Urteilen die 261 fl. Steuern und Kosten entweder bar zu erlegen oder mit der Gemeinde Salenstein zu verrechnen, erinnert aber die Gemeinden daran, dass ihm durch die Nichterfüllung der Bedingungen bei den Kaufverhandlungen um die Wälder ein Schaden von 600 bis 700 fl. erwachsen sei. Wenn sie ihn dafür schadlos halten wollten, werde er gerne die 261 fl. in Abzug bringen lassen. Was aber die Steuern und Anlagen betreffe, so möchte er den Arenenberg gerne steuerfrei machen, wenn er mit den Gemeinden über den Auskauf eins werden könne. Die Gemeinden wenden dagegen ein, nicht durch ihre Schuld sei er in Kosten gestürzt worden, vielmehr habe er sie in Kosten und Schaden gebracht und ihnen einen Aufwand von 180 fl. verursacht. Sie hoffen, er werde ihnen diese auch ersetzen nebst den 261 fl. Dann wollten sie auch wegen der Steuerbefreiung mit sich reden lassen, soweit es das Schloss und den Bauhof auf Arenenberg angehe. Aber auf seinen übrigen Gütern und Häusern in ihrem Gemeindebann wollten sie keine Steuerbefreiung zulassen. Der gütliche Entscheid des Schiedsgerichts verlangt von dem Herrn von Landsfried die Bezahlung von 620 fl. für alle Ansprüche der beiden Gemeinden. Dafür sollen in Zukunft die beiden Häuser auf Arenenberg Steuerfreiheit geniessen und die Gemeinden den Besitzern hierüber Brief und Siegel geben. Die Gemeinden sollen überdies die erlangten Abschiede und Urteilsbriefe, die sie zu Baden, Frauenfeld und im Niedergericht erlangt haben, dem Landsfried aushändigen. Vorbehalten bleibt die Ansprache der Gemeinden an Junker von Schwarzach eines eingeschlagenen Ackers halber.
Dorsualvermerk:Baider gemeindten Salenstain und Fruedtweill uber bede heiser Arenaberg vergleichung und verzigg brieff.
[mit Bleistift, aber ungefähr zeitgleich:] 1586 ad fas. 2. L. T.
Beschreibstoff:Papier, fadengeheftet
Anzahl Blätter:6
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:unbesiegelt
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 14, 1
 

Usage

Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=200599
 

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