7'702, 0/43 Vergleich zwischen Junker von Schwarzach und den Gemeinden Salenstein und Fruthwilen wegen eines Baumgartens beim Torggel, 1587.02.15 (Dossier)

Archive plan context


Ref. code:7'702, 0/43
Title:Vergleich zwischen Junker von Schwarzach und den Gemeinden Salenstein und Fruthwilen wegen eines Baumgartens beim Torggel
Rechtsakt-Typ:Vergleich
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):2/15/1587
Aussteller:Walter von Hallwyl zu Salenstein und Blidegg, Hans Ammann, Burgermeister, und Georg Strassburger, Schreiber und Burger zu Ermatingen
Adressat:Hans Konrad von Schwarzach zu Arenenberg; Gemeinden Salenstein und Fruthwilen
Regest:Walter von Hallwyl zu Salenstein und Blidegg, Hans Ammann, Burgermeister, und Georg Strassburger, Schreiber und Burger zu Ermatingen entscheiden im Streit zwischen Hans Konrad von Schwarzach zu Arenenberg und den Gemeinden Salenstein und Fruthwilen, vertreten durch Marx Gilg und Jakob Ernst sowie Elbe Huber: Hans Konrad von Schwarzach hatte, gestützt auf einen früheren Urteilsbrief und gütlichen Vertrag, den Baumgarten ob der Arnhalden einzäumen lassen, liess sich aber durch die Ausschüsse der Gemeinde Salenstein und Fruthwilen belehren, dass jener Vertrag den Baumgarten nichts angehe, da dieser zu ihrem Zwing und Bann gehöre und dem Weidgang im 3. Jahr geöffnet bleiben müsse. Aus freundnachbarschaftlicher Gesinnung gestatten sie jedoch gegen eine durch das Schiedsgericht zu bemessende Summe, das Weidrecht auslösen zu lassen. Das Schiedsgericht bemisst in seinem Spruch die Auslösungssumme auf 100 fl. Zudem soll dem Baumgarten und Acker nach eine ausgemarchte Landstrasse entlang gehen zu jedermanns Benutzung wie von Alters her. Im übrigen soll der gütliche Vertrag zwischen beiden Parteien in Kraft bleiben.
Dorsualvermerk:Vertrags brieff zwüschen j. Hans Conradt von Schwarzach zue Arenenberg und baiden gemainden Sallenstain und Fruthwilen, des bomgartens und ackers bei dem torskhel uff Arenenberg halbers. Anno 1587.
Compromiss brieff wegen dess baumgarthen und ackers hinderm torggl de anno 1597. No. 15 ad fas. 3.tium.
Beschreibstoff:Pergament
Format B x H in cm:67 x 27 + 5.5
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Gut erhaltenes Siegel in gedrechselter Holzkapsel an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Walter von Hallwyl mit seinem eigenen Siegel
Kommentar des Staatsarchivs:Friedrich Schaltegger: Der Junker von Schwarzach sützte sich auf Artikel 2 des Vertrags vom 1. Juni 1558 (vgl. 7'702, 0/28).
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 14, 1
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:2/15/1607
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=196251
 

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