Ref. code: | 7'702, 0/36, 0 |
Title: | Arenenberg wird in den Stand eines Freisitzes gehoben |
Rechtsakt-Typ: | Befreiung |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Baden |
Creation date(s): | 7/11/1585 |
Aussteller: | Räte und Sendboten der VII eidgenössischen Orte |
Adressat: | Hans Konrad von Schwarzach zu Konstanz |
Regest: | Vor den Räten und Sendboten der VII eidgenössischen Orte erscheint Hans Konrad von Schwarzach zu Konstanz als ein Besitzer des von ihm neulich erworbenen Guts Arnshalden oder Narrenberg und begehrt "witters nit, dann wie ein anderer paurs- oder der allerschlechtiste gemeindts mann under inen freyheit oder vortheils" zu haben. Jedoch wolle er nicht zur Leistung von Steuern und Bräuchen nach Belieben der Gemeinden verpflichtet sein, und so bittet er um die Befreiung von Fall, Lass und allen andern Beschwerden und die Verleihung der niederen Gerichtsbarkeit, um inskünftig allen Zank und grosse Kosten zwischen den jeweiligen Inhabern des Sitzes und den beiden Gemeinden Salenstein und Fruthwilen zu vermeiden, so wie das auch gegenüber anderen adeligen Personen und Sitzen im Thurgau geschehen sei. Nach Bedenken der vorgebrachten Gründe, aus "guethertzigkeit" und weil der Bittsteller ehrlich und stetig zur Eidgenossenschaft halte, wie auch seine Grossmutter selig eine geborene Gröblein von Zürich gewesen und seine Ehefrau eine geborene Blarer von Wartensee und gleichfalls eine Eidgenossin und seine Schwester gegen Glarus verheiratet sei, geben die VII Orte der Bitte nach und befreien das Gut Arnshalden, dessen Inhaber und seine Erben von allen Beschwernissen, als da sind: Fasnachtshennen, drei Gulden Einzugsgeld oder jährliche Steuer ab dem Bauernhaus und sonstige künftige Steuern der Gemeinden Fruthwilen und Salenstein sowie Fall und Lass. Auch werden Hans Konrad von Schwarzach und die künftigen Inhaber des Freisitzes in den thurgauischen Gerichtsherrenstand erhoben und mit der Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit innerhalb der Grenzen ihres Gutes Arnshalden betraut. |
Dorsualvermerk: | Freyheits brieff de anno 1585. Littera S ad fas. 2.tium. |
Beschreibstoff: | Pergament |
Format B x H in cm: | 31 x 6.5 + 7 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Siegel in Wachsschüssel an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Konrad Escher von Zürich, Landvogt zu Baden im Aargau |
Kommentar des Staatsarchivs: | "[Hans Konrad von Schwarzach] ... ist bereit, nicht nur zur Entrichtung der Gebühren - von denen nachher wohlweislich geschwiegen wird, obwohl sie ein schönes Geld gekostet haben mögen -, sondern auch zu allen Dienstleistungen gern bereit." (Friedrich Schaltegger). In einem Nachtrag bemerkt Schaltegger, dass die VII Orte mit der Erhebung des Gutes Arnshalden zum Freisitz und seines Inhabers in den Gerichtsherrenstand (und somit der Herauslösung des Freisitz-Territoriums aus dem reichenauischen Gericht) "mehr versprochen [haben], als die gn. Herren & Obern zu versprechen hatten". |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Mikrofilm-Nr. StATG: | MFP 14, 1 |
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Usage |
End of term of protection: | 7/11/1605 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=196244 |
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