7'702, 0/27, 0 Spruchbrief des thurgauischen Landgerichts über die Besetzung des Bauhofs auf dem Narrenberg (Beklagtenausfertigung), 1555.06.27 (Dokument)

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Ref. code:7'702, 0/27, 0
Title:Spruchbrief des thurgauischen Landgerichts über die Besetzung des Bauhofs auf dem Narrenberg (Beklagtenausfertigung)
Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Frauenfeld
Creation date(s):6/27/1555
Ausstellungsdatum:am dornstag nach sant Johanns des töüffers tag
Aussteller:Hans Locher, Burger zu Frauenfeld, Landschreiber
Adressat:Gemeinden Salenstein und Fruthwilen; Geissbergs Witwe aus Konstanz
Regest:Vor Hans Locher, Burger zu Frauenfeld, Landschreiber, der als Statthalter und Verweser des Heinrich Wirz, des Rats zu Unterwalden und eidg. Landvogt im Thurgau, in Frauenfeld zu Gericht sitzt, klagen Michel Päschenberger und Blay Morgen im Namen der Gemeinde Salenstein und Heirich Yt im Namen der Gemeinde Fruthwilen gegen die Witwe von Burgermeister Geissberg [Gaissberg], vertreten durch Kaspar Betz, Doktor beider Rechte, und Hans von Mändlishofen, beide Burger von Konstanz, weil diese auf ihrem Bauhof auf dem Narrenberg einen nicht aus den beiden Gemeinden stammenden Baumann eingesetzt hatte. Nach Anhörung beider Seiten wahrt das Gericht das Recht der Witwe und der Erben Geisbergers, einen Baumann nach ihrem Belieben auf den Bauhof im Narrenberg zu setzen. Die Gemeinden werden gemahnt, der rechtmässigen Besitzerin des Narrenbergs die verbrieften Rechte, namentlich Wunn und Weid und Holz nach ihrer Notdurft, nicht vorzuenthalten oder aber zu belegen, dass der Narrenberg diese Rechte nicht habe. Die abgewiesenen Kläger kündigen Appellation an.
Dorsualvermerk:Der Gaissberginen.
Spruch brieff dass mann einen aussheimb[ischen] baumann auff Arenenberg zue nemen befugt de anno 1555. No. 6 ad fas. 3.tium.
Soll man in den hoff im Arenenberg einen baumann, frembden oder einheimischen, setzen. Sub dato nach st. Johans tag 1555.
Beschreibstoff:Pergament
Format B x H in cm:58 x 24.5 + 5 Falz
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Rundes, am Rand beschädigtes Siegel (51 mm) an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Der Aussteller Hans Locher mit dem Landgerichtssiegel. Siegel restauriert 2009.
Kommentar des Staatsarchivs:Friedrich Schaltegger in seinem Regest: "Geissberg ... war neben Thomas Blarer der letzte Burgermeister evangel. Conf. zu Konstanz, bevor dieselbe aus einer freien Reichsstadt ein österreichisches Landstädtchen geworden war".
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 14, 1
 

Usage

End of term of protection:6/27/1575
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=196235
 

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