7'702, 0/26 Auszug aus der Offnung der Gemeinde Salenstein und Fruthwilen vom 4. Januar 1552, 1716.09.17 (Dossier)

Archive plan context


Ref. code:7'702, 0/26
Title:Auszug aus der Offnung der Gemeinde Salenstein und Fruthwilen vom 4. Januar 1552
Rechtsakt-Typ:Offnung
Überlieferungsform:Beglaubigte Kopie (Vidimus)
Ausstellungsort:Frauenfeld
Creation date(s):9/17/1716
Aussteller:Kanzlei der Landgrafschaft Thurgau
Regest:Wer hinfür nach Salenstein ziehen will und wenn sonderlich ein Inhaber des Narrenbergs auf dem Seinen nicht bleiben will, sondern auf beide Gemeinden Trieb und Tratt haben wollte, sollte er zum Einzug 22 Gulden schuldig sein: nämlich dem Gotteshaus Reichenau die eine und der Gemeinde die andere Hälfte. Ungeachtet, was beide Gemeinden des Narrenbergs halber mit einander für einen Brauch oder eine Ordnung gehabt haben, soll unverhindert desselben dem Gotteshaus sein gebührender halber Teil gegeben werden.
Dorsualvermerk:Copia oder extract der offnung gemeinden Fruethwihlen und Sallenstein de anno 1552. No. 5 ad fas. 3.tium.
Ausszug C.
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:22 x 32
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Unbesiegelt, ohne persönliche Unterschrift
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 14, 1
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:9/17/1736
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=196234
 

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