8'901 Thurgauischer Verband für Naturalverpflegung, 1889-1967 (Hauptfonds)

Archive plan context


Identifikation

Ref. code:8'901
Title:Thurgauischer Verband für Naturalverpflegung
Creation date(s):1889 - 1967
Entstehungszeitraum, Streudaten:1827 - 1974
Level:Hauptfonds

Umfang

Running meters:0.50

Kontext

Provenienz:Thurgauischer Verband für Naturalverpflegung.
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben:Bettler, Vaganten und Landstreicher waren in wirtschaftlich schlechten Zeiten des 19. Jahrhunderts stets ein grosses Problem. Mit Verboten und armenpolizeilichen Massnahmen war ihnen nicht beizukommen. Die wandernden Hilfsbedürftigen konnten nur mit einer besseren Fürsorge erfasst werden. Erfahrungen, die in den Kantonen Bern, Solothurn, Aargau und Zürich und vor allem in Württemberg gemacht worden waren, zeigten, dass mit dem System der Naturalverpflegung der Hausbettel am wirksamsten vermindert werden konnte.

Bereits 1880 wurde der Verein gegen Hausbettel gegründet. Seine Mitglieder verpflichteten sich, alle Bettelnden an den Almosenier zu weisen und keine Gaben an Geld oder Kleidung zu verabreichen. Wer vom Verantwortlichen das Ortsgeschenk bezogen hatte, konnte frühestens nach einem Vierteljahr wieder in derselben Gemeinde vorsprechen.
1887 beschloss die Thurg. Gemeinnützige Gesellschaft (ThGG), eine einheitliche Durchführung der Naturalverpflegung im ganzen Kanton anzustreben und damit die üblichen Ortsgeschenke zu ersetzen. Den Gemeinden wurde gestattet, die Auslagen auf dem Steuerweg zu decken. Der 1888 gegründete Verein „Thurg. Kantonalverband für Naturalverpflegung armer Durchreisender“ baute ein Netz von Verpflegungsstationen auf und setzte einen einheitlichen Verpflegungsmodus fest. 53 von 74 Munizipalgemeinden nahmen an dieser Aktion teil und erlebten den Erfolg, dass der Hausbettel in der Folge stark zurückging.

1894 beschloss der Grosse Rat ein Gesetz betreffend die obligatorische Durchführung der Naturalverpflegung armer Durchreisender. Ungewöhnlich war, dass die Gemeinden per Gesetz zum Beitritt an eine gemeinnützige, private Institution verpflichtet wurden.

An den Delegiertenversammlungen nahmen meistens die Gemeindeammänner teil; die Kontrolle übernahmen oft die Dorfpolizisten, Herbergsväter waren in der Regel Gasthausbesitzer

In der Folge schwankte die Zahl der Verpflegungen sehr stark; vom Maximum 1892 mit über 38'000 Mittags- und Nachtgästen sank die Zahl während des 1. Weltkriegs stark und erreichte gegen Ende des 2. Weltkriegs (1944) weniger als 50 in einem Jahr.

Nachdem schon seit vielen Jahren gemeinsame Jahresversammlungen abgehalten worden waren, schlossen sich 1960 der Thurg. Verband für Naturalverpflegung und der Verband Thurg. Gemeindeammänner zusammen. Dieser übernahm die statutengemässe Geschäftsführung des Thurg. Verbandes für Naturalverpflegung. In diesem Zusammenhang wurde auch über die Auflösung des Thurg. Verbandes für Naturalverpflegung diskutiert. Ein Entscheid darüber sollte aber erst getroffen werden, wenn ein neues Armengesetz in Kraft treten würde.

Mit der Einführung des neuen kantonalen Fürsorgegesetzes 1967 wurde die obligatorische Durchführung der Naturalverpflegung armer Durchreisender aufgehoben. Die Fürsorge wurde Sache der Gemeinden. Deshalb beantragte der Vorstand die Auflösung des Verbandes. Das Vereinsvermögen von ca. Fr. 210'000 wurde zur Verwaltung an den Verband Thurg. Gemeindeammänner übergeben, für wohltätige und gemeinnützige Zwecke.
Bestandsgeschichte:Im Herbst 1971 übergab alt Gemeindeammann A. Truninger aus Müllheim dem Staatsarchiv Teile des Archivs des Verbands für Naturalverpflegung. Offenbar wurden diese Teile am 8. November 1971 wieder abgeholt - und wohl Alfred Forster, Gemeindeammann von Alterswilen überbracht. Jedenfalls übergab Alfred Forster, vormals Kassier des Verbands, das Verbandsarchiv im Sommer 1978 wiederum dem Staatsarchiv, worauf Staatsarchivarin Verena Jacobi am 1. Juni 1978 ein kleines Verzeichnis abfasste. 1979 liess Forster ein paar weitere Akten überbringen. Allem Anschein nach muss es von dritter Seite aber eine weitere Ablieferung gegeben haben, die nicht protokolliert ist. Wie dem auch sei: Im Mai 1983 wurde von Verena Jacobi ein Archivverzeichnis angelegt. Es diente bis 2004 der Benutzung.


Im September und Oktober 2004 wurde der Bestand von Christof Sauter neu geordnet und erschlossen; die Bearbeitungszeit betrug rund 30 Stunden.
Direktübernahme von Provenienzstelle:Ja.

Inhalt und innere Ordnung

Bewertung und Kassation:Kassationen

Im Doppel vorkommenden Jahresberichte, andere Dubletten
Jahresrechnung 1966 der Vereinigung Männerheim Sonnenburg, Weinfelden
Protokoll der Jahresversammlung 1887 der Schweiz. Gemeinnützigen Gesellschaft
Lieferbedingungen und Preise für Gemüse und Obst von C. Maag
Gesetz über die öffentliche Fürsorge (Vorschlag der Kommission des Grossen Rates)
Gesetzesentwurf, einzelne Paragraphen

Die Akten des Interkantonalen Verbandes für Naturalverpflegung sind unvollständig, aber als Ergänzung zum Thurg. Verband für Naturalverpflegung doch wichtig und erhaltenswert.

Zugangs- und Benutzungsbedingungen:

Rechtsstatus:Eigentum des Staatsarchivs des Kantons Thurgau.
Zitiervorschlag:Fussnote: StATG 8'901'*, */*

Quellenverzeichnis: StATG 8'901 Thurgauischer Verband für Naturalverpflegung 1889-1967

Sachverwandte Unterlagen:

Verwandte Verzeichnungseinheiten:4'944’0 Armenwesen, Naturalverpflegung ca. 1880–1923

8'916’8, Verband Thurg. Gemeindeammänner, 6/43
Veröffentlichungen:Düssli, Hans: Das Armenwesen des Kantons Thurgau seit 1803, Frauenfeld: Huber, 1948.

Schoop, Albert: Geschichte des Kantons Thurgau, Band 3, Frauenfeld: Huber, 1992, S. 237-256.

Thalmann, Adolf: Die Naturalverpflegung armer Reisender zur Bekämpfung der Wanderbettelei (Referat), Frauenfeld: Huber, 1887.
 

Usage

End of term of protection:12/31/1987
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=151571
 

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