Ref. code: | Slg. 15, 7'7/20 |
Title: | Lehnsrevers von Jakob "Hainsali" von Nussbaumen für den Junker Christoph von Payer zu Freudenfels für ein ihm überlassenes Erblehen |
Rechtsakt-Typ: | Lehnsrevers |
Überlieferungsform: | Original |
Creation date(s): | 11/11/1580 |
Aussteller: | Jakob "Hainsali" von Nussbaumen |
Regest: | Der Aussteller, Jakob ""Hainsali" (Hansli, Hanslin?) von Nussbaumen, beurkundet, dass er von dem Junker Christoph von Payer zu Freudenfels einen Erblehensbrief innehabe, der folgendermassen lautet: Junker Christoph von Payer zu Freudenfels beurkundet, dass er zum besseren Nutzen seiner selbst und seiner Erben dem Jakob "Hainsali" von Nussbaumen und seinen Erben ein Erblehen verliehen habe, und zwar einen Juchart Acker "hinder Aspen" (folgt ein Grenzbeschrieb), einen Juchart Acker "uff dem Berg" (folgt ein Grenzbeschrieb) und ein Juchart Acker "auch uff dem Berg" (folgt ein Grenzbeschrieb) . Das Erblehen wird mit allen zugehörigen Rechten der Nutzung verliehen. Das Lehen darf ohne Wissen und Zustimmung des Lehnsherrn nicht versetzt oder verkleinert werden. Der Lehnszins in Höhe von sieben Viertel Kernen "Stam(m)er Mäsß" genau bezeichneter Qualität soll jährlich an St. Martin (11.11.) nach Schloss Freudenfels abgeführt werden. Wenn "Hainsali" und seine Erben den Zins regelmässig bezahlen, darf dieser nicht erhöht werden und die Lehnsträger nicht vom Lehen gestossen werden. Bei Nichtbezahlung des Zinses oder anderen Verstössen ist der Lehnsherr berechtigt, das Lehen wieder an sich zu ziehen. Für ausstehende Zinsforderungen können sie auf Hab und Gut des Lehnsträgers zugreifen. Wenn "Hainsali" oder seine Erben die Rechte an dem Lehen verkaufen wollen, hat der Lehnsherr das Vorkaufsrecht. Nutzt er dieses nicht, so soll das Gut unzerteilt an einen anderen Käufer verkauft werden dürfen, ohne dass die Rechte des Lehnsherrn dadurch beschädigt werden. "Hainsali" hat dem Lehnsherrn 8 Gulden Konstanzer Währung Handänderungsgebühr ("Eerschatz") gezahlt. Dieser Lehnsbrief ist ausgestellt am 11.11.1580. Damit der Junker und seine Erben von dieser Verleihung und dem festgelegten Zins auch künftig Kenntnis haben, hat "Hainsali" die vorstehende Urkunde ausgestellt und Bernhard Lavater [Laffeter], Bürger von Zürich und Obervogt zu Stammheim und Steineck, um die Besiegelung gebeten. |
Dorsualvermerk: | Reverßbrieff um das Lehenguth so Jakob Heinseli von Nussbaumen inhat 1588. 7 V(iertel) Kernen St(ammheimer) Mass ab 3 Juchert Acker (?). |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Pergament |
Anzahl Blätter: | 1 |
Format B x H in cm: | 52.7 x 25.7 + 4.8 (Plica) |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | An Pergamentstreifen abhängendes Siegel (ab). |
Kommentar des Staatsarchivs: | Dem Staatsarchiv Thurgau vom Vorarlberger Landesarchiv am 29.10.2021 überlassen. |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Trockengereinigt (2022). |
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Usage |
End of term of protection: | 11/11/1600 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=1355011 |
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