9'8 Kantonsbibliothek 1805-1993, 1805-1993 (Abteilung)

Archive plan context


Identifikation

Ref. code:9'8
Title:Kantonsbibliothek 1805-1993
Creation date(s):1805 - 1993
Entstehungszeitraum, Streudaten:1717 - 1998
Level:Abteilung

Umfang

Running meters:15.50
Number:405
Datenvolumen (MB):7070
Anzahl Dateien:256

Kontext

Name der Provenienzstelle:Kantonsbibliothek
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben:Vorbemerkungen

Grundlage für diese Verwaltungsgeschichte bilden u.a. die Aufzeichnungen von Johannes Meyer die er unter dem Titel „Vorbericht“ dem Katalog von 1886 vorangestellt hat und die darauf basierenden Beiträge zu Geschichte und Bestand der Kantonsbibliothek von Egon Isler und Walter Schmid (Quellen s. Literaturnachweis). Einige Stichproben haben ergeben, dass die Angaben Johannes Meyers oft ungenau sind. Ausserdem ist nicht klar, woher er seine Erkenntnisse bezieht. So sind, wenn in angemessenem Zeitaufwand möglich, die Angaben in der Verwaltungsgeschichte wenn nicht anders vermerkt bis 1858 verifiziert worden. Von 1858-1995 liegen die Protokolle der Bibliothekskommission vor, anhand derer die Verwaltungsgeschichte verifiziert werden kann.


1805-1835 Verwaltungsbibliothek

Nach einer Bedarfsabklärung am 10. September 1805 (StATG 3'00'7 RRB 2319 vom 10. September 1805) beschloss der Kleine Rat des Kantons Thurgau am 29. Oktober (StATG 3'00'7 RRB 2800 vom 29. Oktober 1805) des gleichen Jahres die Einrichtung einer Handbibliothek für seine Mitglieder und für die Angehörigen des Appellationsgerichts. Eine Sammlung von Gesetzeswerken wurde in einem Schrank im Büro von Regierungsrat Johannes Morell untergebracht.
Dem Informationsbedürfnis der allgemeinen Bevölkerung entsprechend ermöglichte die Kantonsregierung den Zugriff auf die Zurlaubsche Bibliothek in Aarau. In der Staatskanzlei konnte der Katalog eingesehen und eine Ausleihbescheinigung ausgestellt werden.
Buchbindearbeiten erledigten Henseler in Wil und Wüest in Frauenfeld.
1835-1848 Neuorganisation und thematische Ausweitung

Nach dem Tod von Regierungsrat Johannes Morell am 22. April 1835 übertrug der Kleine Rat des Kantons Thurgau gemäss dem Beschluss vom 25. Juli 1835 (StATG 3'00'66 RRB 1346 vom 25. Juli 1835), die Besorgung der Kantonsbibliothek dem jeweiligen Staatsschreiber unter Aufsicht eines Regierungsrates.
Der für die Kantonsbibliothek zuständige Regierungsrat hatte den Ratskollegen die Anschaffungsvorschläge zur Genehmigung vorzulegen, bei der Staatskasse den Kredit zu beantragen, eine jährliche Rechnung vorzulegen, über die vorhandenen Werke einen Katalog erstellen zu lassen und die geforderte Ausleihordnung zu überwachen. Der geforderte Katalog bestand aus Verzeichnissen, die 1841-1857 den Rechenschaftsberichten des Kleinen Rates beigefügt wurden. Der für die Kantonsbibliothek von 1835-1858 zuständige Regierungsrat Andreas Stähele (Wahl: StATG 3'00'66 RRB 1346 vom 25. Juli 1835; Resignation: StATG 3'00'111 RRB 150 vom 16. Januar 1858) weitete den Bestand thematisch aus.
Aus Platzgründen wurde die Kantonsbibliothek in einem Zimmer des Zürcherhauses, das Regierungsrat Johann Konrad Freyenmuth gehörte, untergebracht. Nach seinem Tod 1843 wurde die „Kantonsbibliothek“ mit ihrem ursprünglichen Schrank im alten Kanzleigebäude (Redinghaus) einquartiert (Quelle: Meyer, Johannes: Vorbericht > Literaturverzeichnis).
Übernahme des Bücherbestandes aus den Klosterbibliotheken

In Folge der Aufhebung der thurgauischen Klöster 1848 (Gesetz vom 28. Juni 1848) – St. Katharinental wurde erst mit Beschluss vom 25. Juni 1869 (StATG 3'00'133 RRB 1295) säkularisiert – erfolgte ein bedeutender Zuwachs durch die Übernahme des Bücherbestandes der Klosterbibliotheken, wobei die in den Kloster-Bibliotheken befindlichen Werke von den Herren Maienhofer, Arbon (Sipplingen), Pupikofer, Bischofszell (Kreuzlingen) und Mörikofer, Frauenfeld (Ittingen) für den Kanton übernommen wurden (StATG 3'00'92 RRB 2027 vom 28. Juni 1848). Der unerwartete Zuwachs konnte nicht adäquat untergebracht werden. Das Platzproblem führte dazu, dass 1850 Bücher, die nicht in der Kantonsbibliothek selbst aufgestellt werden konnten, entweder bestmöglich veräussert oder in Lokalitäten der ehemaligen Kartause Ittingen untergebracht werden sollten (StATG 3'00'96 RRB 2129 vom 3. August 1850). Belegt sind eingeholte Offerten für einen Teilverkauf: Die Offerte des Antiquariats Lisching aus Stuttgart wurde, um den Bücherbestand im Thurgau halten zu können, dem katholischen Kirchenrat unterbreitet, der zum angebotenen Preis die Bücher hätte kaufen können (StATG 3'00'98 RRB 2433 vom 16. August 1851). Es scheint, dass der Kirchenrat von diesem Angebot keinen Gebrauch gemacht hat, denn in weiteren Regierungsratsbeschlüssen werden lediglich der Verkauf der „Acta Sanctorum“ und die Ermächtigung zum Verkauf der Lippungerschen Bibliothek erwähnt (StATG 3'00'100 RRB 3567 vom 27. November 1852 und RRB vom 11. Dezember 1852). Die Bestände der Klosterbibliotheken, die in Ittingen nach der Aufhebung des Klosters wieder eingelagert worden waren, sollten „in globo“ verkauft werden (StATG 3'00'100 RRB vom 23. Dezember 1852). Offenbar war 1861 in der Kantonsbibliothek ein Inventar von Büchern aus den Klosterbibliotheken, die in den Bestand der Kantonsbibliothek integriert worden waren, erstellt worden, denn im Protokoll der Bibliothekskommission vom 2. Juni 1861 wird eine Gratifikation für Helfer Lüthi vermerkt für ein Inventar, der aus den Klosterbibliotheken vorhandenen Bücher.
Zur Bereinigung des nicht integrierten Bücherbestandes und der Archive wurde von der bereits eingesetzten Kommission (RR Egloff, Stäheli und Müller) ein Plan gefordert (StATG 3'00'102 RRB 3560 vom 28. Dezember 1853).
Der Kantonsschule wurde ein Teilbestand abgetreten(StATG 3'00'103 RRB 438 vom 11. Februar 1854 und RRB 490 vom 18. Februar 1854). Das Raumproblem für den restlichen Bestand sollte in Form eines an die Kantonsschule angebauten Verschlags gelöst werden (StATG 3'00'103 RRB vom 24. Mai 1854). Gemäss Johannes Meyer hatte sich auch das Seminar aus dem Bestand bedienen können (12. Februar 1854, nicht verifizierbar). Allerdings kam die Klosterbibliothek aus Kreuzlingen erst 1862 nach Frauenfeld (RRB 1479 / 1862).
Buchbinderarbeiten erledigten Kolb, Vogler, Erdmann und Werner Wüest (er war zugleich Abwart in der Kantonsbibliothek).
1850-1858 Installation einer Bibliothekskommission, erster gedruckter Katalog, erstes Reglement

Auf Antrag des Kanzleidirektors und Regierungsrats Johannes Herzog war schon im Geschäftsreglement für den Regierungsrat vom 17. Januar 1850 eine Kommission für die Aufsicht über die Bibliotheken und Archive vorgesehen worden. Mit Beschluss vom 9. Juli 1858 (StATG 3'00'112 RRB 1720 vom 9. Juli 1858) wurde sie nach dem Rücktritt von Regierungsrat Andreas Stähele (StATG 3'00'111 RRB 150 vom 16. Januar 1858) eingesetzt. Mitglieder waren Regierungsrat Johannes Herzog, Obergerichtspräsident Augustin Ramsperger und Karl Kraut, Rektor der Kantonsschule. Gemäss dem ersten Protokoll der Bibliothekskommission hat Obergerichtspräsident Ramsperger die Wahl abgelehnt und ist durch Oberrichter Eduard Rogg ersetzt worden. Für den mittlerweile 5 '000 Bände umfassenden Bestand war 1855 der Katalog I herausgegeben worden, der diesen in 1600 Nummern und 12 Abteilungen erfasste. Katalog II erfasste den Bestandeszuwachs zwischen 1855 und 1858 Meyer, Johannes: Vorbericht > Literaturhinweis). Das Reglement für die Kantonsbibliothek vom 17. September 1855 [das allerdings laut Johannes Meyer (1886, XIV) nie in Kraft trat! Anm. M. Spalinger] regelte die Organisation der Bibliotheksverwaltung.
1857 wurde im Redinghaus zunächst das ehemalige Abwartswohnzimmer, dann das grössere Dachzimmer als Bibliothekszimmer eingerichtet (Meyer, Johannes: Vorbericht > Literaturhinweis). Die Buchbinderarbeiten waren in diesen Jahren den Frauenfelder Buchbindern Kolb, Vogler, Erdmann und Xaver Wüest vergeben worden.
Als Dekan Johann Adam Pupikofer gemäss dem Regierungsprotokoll vom 27. Dezember 1862 (StATG 3'00'120 RRB 2366 vom 27. Dezember 1862) die Stelle eines Archivars antrat, überantwortete man ihm auch die Besorgung der Kantonsbibliothek.
Der Wechsel von einer Verwaltungs- zu einer öffentlichen Bibliothek

Mit dem neuen Reglement vom 4. Juli 1863 öffnete man die Kantonsbibliothek für breitere Bevölkerungsschichten und schuf so die Voraussetzung, dass 1864 nach langwierigen Verhandlungen der Vertrag vom 5. März 1864 unterzeichnet werden konnte, demgemäss die Bestände der Stadtbibliothek im Einverständnis mit der Lesegesellschaft, der Bürgergemeinde und dem Stadtrat von Frauenfeld, vom Staat offiziell übernommen wurden. Der Bestandeszuwachs wurde 1864 in einem Supplement zum Katalog publiziert. 1866 wurde der Bau eines neuen Regierungsgebäudes beschlossen, 1868 der gesamte Bücherbestand aus den verschiedenen Aufbewahrungsorten ins neue Regierungsgebäude (2. Stock)gebracht. Nach diesem Umzug wurde die Einrichtung eines Lesesaals und damit die Einrichtung einer Präsenzbibliothek genehmigt. Die Aufsicht oblag dem Archivar/Kantonsbibliothekar, der als ständiger Beamter ohnehin anwesend war. Inkunabeln wurden von nun an nicht mehr ausgeliehen. 1867 erschien ein weiteres Supplement zum Katalog.
1868 wurden gegen Miete zwei kleinere Bibliotheken in den Räumen der Kantonsbibliothek untergebracht: diejenige des Historischen Vereins des Kantons Thurgau (s. Protokollbuch der Bibliothekskommission, Sitzung vom 24. Januar 1861) und diejenige des evangelischen Kirchenrates (Vertrag mit dem evangelischen Kirchenrat vom 27. März 1922), wobei sich der Kirchenrat auf Rechte, die ihm 1869 bei der Trennung zwischen Kirche und Staat gewährt worden sei, berief (StATG 3'00'240 RRB 1230/1922). Wechselnde Zusammensetzungen der Bibliothekskommission prägten die Situation bis nach der Verfassungsänderung 1869 der Staatsschreiber von Amtes wegen zum Vorstand der Bibliothekskommission bestimmt und die Kantonsbibliothek dem Departement des Innern unterstellt wurde.
Das dritte Supplement zum Katalog erschien 1870.
Ab 1872 erledigte Johann Adam Pupikofer seine Amtsgeschäfte nur noch notdürftig, denn er hatte – auf Antrag des Historischen Vereins des Kantons Thurgau – die Erlaubnis erhalten, seine Arbeitszeit vorwiegend für die Umarbeitung und Neufassung seiner 1830 aus den Faesi-Unterlagen zusammengestellten Geschichte des Thurgaus zu schreiben. 1875 gab er das vierte, 1880 das fünfte Supplement zum Katalog heraus. In diesem Jahr beantragte er aus gesundheitlichen Gründen die Entlassung aus seinem Amt.
Als neues Mitglied wurde Kantonsschullehrer Johannes Meyer in die Bibliothekskommission gewählt. Die Ära Johannes Meyer ist gekennzeichnet durch die Abschaffung der Stelle eines Archivars/Bibliothekars. Die gesparte Besoldung kam dem Anschaffungskredit zugute. Das Rechnungswesen der Kantonsbibliothek übernahm die Staatskanzlei. Johannes Meyer kam – vertraglich abgesichert – die Aufgabe zu, bei ausserordentlich anfallenden Geschäften, die Rolle eines Archivars/Bibliothekars zu übernehmen. Er erledigte in den Schulferien und den Nebenstunden ausser der Schulzeit die laufenden Geschäfte der Kantonsbibliothek und – bevorzugt – des Staatsarchivs. Aus dem bestehenden Zettelkatalog wurde nun der dreiteilige alphabetische Katalog der Kantonsbibliothek zusammengestellt. Er sollte als Grundlage für eine Neuausgabe dienen.
Die bis anhin in der Kantonsbibliothek eingemietete Bibliothek des Historischen Vereins des Kantons Thurgau wurde, mit den Antiquitäten, die einen Bestandteil derselben bildeten, 1886 infolge der Gründung einer historischen Sammlung aus der Kantonsbibliothek entfernt und in die historische Sammlung integriert, die im hinteren Kantonsschulgebäude gelagert wurde. Der gewonnene Platz wurde dank der Erhöhung des Anschaffungskredits 1880 und 1884 schnell belegt. Als 1884 die Herausgabe eines neuen Katalogs, der dem aktuellen Bestand der Kantonsbibliothek entsprach, bewilligt wurde, nutzte Johannes Meyer diese Gelegenheit gemäss einer am 25. Juni 1885 erteilten Genehmigung für eine neue systematische Einteilung, die im 1886 herausgegebenen Katalog ersichtlich ist. Dieser Katalog wurde bis 1931 durch insgesamt neun Supplemente ergänzt.
Der im Reglement vom 16. Mai 1887 betreffend die Kanzleien des thurgauischen Regierungsrates und seiner Departemente neu definierte Aufgabenbereich des Kantonsbibliothekars fand seine Ergänzung im Reglement über die Benutzung der thurgauischen Kantonsbibliothek vom 6./9. Dezember 1887.

Ab 1881 konnten verschiedene Verträge mit der Naturforschenden Gesellschaft zur Ablieferung von Zeitschriften unterzeichnet werden.
Johannes Meyer begründete als neues Sammelgebiet die Abteilung Thurgoviana, deren Bestand er 1909 in einem handgeschriebenen Katalog auflistete. Nach seinem Rücktritt 1911 wurde 1912 Friedrich Schaltegger, der sich schon vor Amtsantritt durch die Erstellung des Inkunabelnkatalogs 1905-1908 profiliert hatte, mit den Aufgaben eines Kantonsbibliothekars betraut. Unter seiner Amtsführung bezog die Kantonsbibliothek 1912 ihr heutiges Domizil, nachdem der Bau der neuen Kantonsschule vom Volk angenommen und realisiert worden war.
Das Reglement vom 14. Januar 1913 über die Verwaltung der thurgauischen Kantonsbibliothek bestätigte die Unterstellung unter das Departement des Innern.
Friedrich Schaltegger gab während seiner Amtszeit Band 1 und 3 des thurgauischen Urkundenbuches heraus. (Band 2 hatte Johannes Meyer im Auftrag des Historischen Vereins des Kantons Thurgau herausgegeben.) Während der Arbeit am 4. Band (vollendet von Dr. Ernst Leisi) musste er sein Amt 1925 niederlegen.
Nach seinem unvermittelten Abgang stand der Romanist Walter Gonzenbach für wenige Monate der Kantonsbibliothek vor, übernahm dann aber eine Lehrstelle an der Kantonsschule. 1927 konnte in der Person von Dr. Julius Rickenmann ein geeigneter Nachfolger gefunden werden. Die Ära des Altphilologen Julius Rickenmann ist gekennzeichnet durch dessen Forschungsgegenstand, der Heraldik. Er edierte das thurgauische Familienwappenbuch.
1933 verzichtete er aus gesundheitlichen Gründen auf das Amt, das in der Folge Dr. Egon Isler überantwortet wurde. Ob unter dessen Amtsführung der umfassende, dreibändige alphabetische Lagerkatalog mit eingeklebten Titelaufnahmen bis ca. 1950 erstellt wurde, ist zu vermuten, aber nicht belegt.
Um den Benutzerkreis zu erweitern und damit die Aufwendungen für die Bibliothek zu legitimieren, wurde 1935 den Kantonsschülern ab der vierten Klasse die Benutzung erlaubt. Dasselbe Recht erhielten später die Schülerinnen der Vorschule für Pflegeberufe und ab 1955 die Seminaristinnen und Seminaristen. Dr. Egon Isler war bestrebt die Bibliothek weiteren Kreisen zu öffnen. Auch setzte er sich für die Schaffung von Schul- und Gemeindebibliotheken ein. Er war sich der zunehmenden Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit bewusst.
Aus Gründen der gesteigerten Anforderungen in beiden Funktionen, wurde die Personalunion Staatsarchivar/Kantonsbibliothekar mit dem Reglement über die Verwaltung des thurgauischen Staatsarchivs vom 10. August 1937 aufgehoben. Der Bibliothekar war in archivischen Belangen von nun an nur noch für die Erledigung wissenschaftlicher Anfragen und wichtiger Nachforschungen zuständig (§ 16). Allerdings hatte er immer noch die Archivbestände aus der Zeit vor 1798 zu verwalten (§ 17).
Erleichtert wurde die Trennung der Funktionen durch den Neubau des Archivs 1938.
Drei Zugangsjournale weisen die Anschaffungen für die Bibliothek aus dem Zeitraum 1943 - 1966 aus.

Als Dr. Egon Isler auf das Jahresende 1971 zurücktrat, wurde Dr. Walter Schmid zum neuen Kantonsbibliothekar ernannt. Unter seiner Amtsführung wurde im Sinne eines erleichterten Zugangs für die Benutzer 1983 die Freihandbibliothek eröffnet.

Nach seinem Rücktritt 1993 realisierte sein Nachfolger Heinz Bothien die Umstellung auf ein elektronisches System zur Katalogrecherche und Ausleihverwaltung. Er erreichte die Abschaffung der Bibliothekskommission. Der Kantonsbibliothekar ist seit der In-Kraft-Setzung der Verordnung vom 22. August 1995 direkt dem Departement für Erziehung und Kultur unterstellt.
Organisation und Aufgaben

Obwohl der jeweilige Kantonsbibliothekar im sozialen Gefüge des Kantons eine bedeutende Stelle einnahm, hatte er praktisch keine Kompetenzen. Die effektive Leitung der Kantonsbibliothek lag in den Händen der Bibliothekskommission. So verwaltete der Kantonsbibliothekar die Bibliothek ledliglich, nahm aber als Insider je länger je mehr Einfluss auf die Entscheidungen der Bibliothekskommission, da er deren Geschäfte vorzubereiten hatte und von Amtes wegen Mitglied war. Dies hatte zur Folge, dass jeder Kantonsbibliothekar ein Spezialthema pflegte, in dem er sich profilieren konnte. Diese hatten zunehmend direkteren Bezug zur Bibliothek. So schrieb Johann Adam Pupikofer in seiner Amtszeit an der "Geschichte des Thurgaus", Johannes Meyer baute die Sammlung Thurgoviana auf und legte den Grundstein für die Sammlungen des historischen Museums. Friedrich Schaltegger verfasste das Urkundenbuch und Julius Rickenmann edierte das thurgauische Wappenbuch. Egon Isler baute ein Netz von Schul- und Gemeindebibliotheken auf und in der Amtszeit von Walter Schmid konnte die Freihandbibliothek eröffnet werden.
Betrieb und Aktenführung

Da der Betrieb der Kantonsbibliothek durch die Bibliothekskommission klar geregelt wurde, sind die Vorgaben dafür in den Protokollen der Bibliothekskommission enthalten.
Die Aktenführung der Kantonsbibliothekare spiegelte einerseits ihre Persönlichkeit, andrerseits ihre Arbeitsweise. Unter dem Sammelbegriff "Organisation" konnte fast alles untergebracht werden. Die Ordnung des Vorgängers wurde belassen. Allerdings wurden daraus bei Bedarf Akten entfernt und in die aktuelle Ablagestruktur eingebaut. Oft wurde innerhalb einer Amtszeit die Aktenführung, wenn sie sich als untauglich erwiesen hatte, gewechselt, ohne dass die vorhergehende Ordnung angepasst worden wäre. Da die Kantonsbibliothekare zunächst keine, dann nur wenige Mitarbeiter hatten, spielte dies keine Rolle.
Rechtsgrundlagen

Übersicht 1: Verordnungen/Reglemente/Verträge

1860 Reglement über Verwaltung und Benutzung der thurgauischen Kantonsbibliothek: Entwurf Johann Adam Pupikofers um 1860 (Dossier 9’8, 0/0.1)

1864 Vertrag zwischen dem Finanzdepartement des Kantons Thurgau und dem Verwaltungsrat, namens der Stadtgemeinde Frauenfeld vom 5. März 1864 (inkl. Vorakten) (Dossier 9’8, 0/1)

1880 Depotvertrag vom 4. Februar 1880 zwischen der Thurgauischen Literarischen Gesellschaft und dem Kanton Thurgau (Dossier 9’8, 0/6)
1881 Vertrag zwischen der Naturforschenden Gesellschaft des Kantons Thurgau und der Kommission für die thurgauische Kantonsbibliothek vom 25. Mai 1881 (Dossier 9’8, 0/2)

1894 Vertrag zwischen der Naturforschende Gesellschaft des Kantons Thurgau und der Kommission der thurgauischen Kantonsbibliothek vom 9. Juli 1894 (Dossier 9’8, 0/2)

1894 Vertrag zwischen der Kommission für die thurgauische Kantonsbibliothek und der Naturforschenden Gesellschaft des Kantons Thurgau vom 26. Juli 1894 (Dossier 9’8, 0/2)

1896 Vertrag vom 1. Januar 1896 zwischen der Kommission der thurgauischen Kantonsbibliothek und dem ärztlichen Leseverein des unteren Thurgaus (Dossier 9’8, 0/5)

1899 Schreiben vom 28. März 1899 an die Kommission der Thurgauischen Kantonsbibliothek mit Bezug (Ergänzungen) auf den Vertrag von1894 zur Übernahme von Zeitschriften des Lesezirkels der Naturforschenden Gesellschaft durch die Kantonsbibliothek (Dossier 9’8, 0/2)

1908 Kündigungsschreiben des Vertrags von 1881 der Thurgauischen Naturforschenden Gesellschaft an den Präsidenten der Aufsichtskommission der thurgauischen Kantonsbibliothek vom 30. April 1908 (Dossier 9’8, 0/2)

1908 Vertrag zwischen der Bibliothekskommission und der Thurgauischen Naturforschenden Gesellschaft vom 22. Dezember 1908 (Dossier 9’8, 0/2)

1913 Änderungen am Reglement der Kantonsbibliothek vom 18. November 1913 (Dossier 9’8, 0/0.2)

1914 Vertrag zwischen dem Vorstand der Thurgauischen Naturforschenden Gesellschaft und der Bibliothekskommission vom 10. Juni 1914 (Dossier 9’8, 0/2)

1922 Vertrag vom 27. März 1922 zwischen der Kommission der thurgauischen Kantonsbibliothek und dem evangelischen Kirchenrat des Kantons Thurgau betreffend Unterbringung des Archivs und der Bibliothek des evangelischen Kirchenrats des Kantons Thurgau (Dossier 9’8, 0/4)

1967 Vertrag für künstlerische Leihgaben vom 6. Juli 1967 zwischen dem Seminar Kreuzlingen und der thurgauischen Kantonsbibliothek (Dossier 9’8, 0/7)

1974 Benützungsordnung vom 1. Januar 1974 (Entwurf) (Dossier 9’8, 0/0.2)

1979 Vereinbarung vom 2.11.1979 zwischen der Kantonsbibliothek des Kantons Thurgau und der Offiziersgesellschaft des Kantons Thurgau betreffend die Übereignung der Bibliothek der Offiziersgesellschaft (Dossier 9’8, 0/3)

1981 Vertrag zwischen dem Kantons Thurgau, vertreten durch den Regierungsrat und der Stadt Frauenfeld über die Einrichtung und den Betrieb einer Freihandbibliothek in Frauenfeld vom 17. Juni 1981 (inkl. Entwurf). (Dossier 9’8, 0/1)

1982 Verordnung des Regierungsrates über die Bibliotheken: Entwurf vom 12.2.1982 (Dossier 9’8, 0/0.2)

1982 Verordnung des Regierungsrates über die Bibliotheken: Entwurf vom 24.2.1982 (Dossier 9’8, 0/0.2)

1982 Verordnung des Regierungsrates über die Bibliotheken: gedruckte Version vom 13. Juli 1982 (Dossier 9’8, 0/0.2)
(weitere s.a. Erschliessungskonzept)

Übersicht 2: Regierungsratsbeschlüsse
Findmittel im Erschliessungsdossier: Übersicht mit Inhaltsangabe (5 Seiten)
Übersicht 1: Oberaufsicht über die Kantonsbibliothek

1805-1835 Gesamtregierungsrat
1835-1857 Regierungsrat Johann Andreas Stähele
1858-1862 Regierungsrat Johannes Herzog
1862-1869 Regierungsrat Philipp Gottlieb Labhardt
1869 Unterstellung unter das Departement des Innern
1975 Unterstellung unter das Sanitäts- und Erziehungsdepartement
1995 Unterstellung unter das Departement für Erziehung und Kultur

Übersicht 2: Bibliothekskommission

Präsidenten

1853-1862 Regierungsrat Johannes Herzog
1862-1869 Regierungsrat Philipp Gottlieb Labhardt
1869-1877 Staatsschreiber Ulrich Guhl
1877-1890 Staatsschreiber Emil Kollbrunner
1890-1910 Staatsschreiber Dr. Julius Wehrli
1910-1922 Staatsschreiber Hermann Schneller
1922-1932 Staatsschreiber Dr. Edwin Altwegg
1932-1970 Staatsschreiber Dr. Hermann Fisch
1971-1977 Staatsschreiber Dr. Jürg Flütsch
1977-1983 Staatsschreiber Dr. Philipp Stähelin
1983-1995 Staatsschreiber Charles Maurer

Übersicht 3: Kantonsbibliothekare

1805-1835 RR Johannes Morell (Nebenamt)
1835-1857 Johannes Müller (Staatssekretär, Nebenamt, Aufsicht RR Andreas Stähele )
1858-1880 Johann Adam Pupikofer (Vollamt Staatsarchivar/Kantonsbibliothekar)
1880-1912 Dr. Johannes Meyer (Nebenamt Staatsarchivar/Kantonsbibliothekar)
1912-1925 Friedrich Schaltegger (Vollamt Staatsarchivar/Kantonsbibliothekar)
1925-1926 Walter Gonzenbach (Vollamt Staatsarchivar/Kantonsbibliothekar)
1927-1933 Dr. Julius Rickenmann (Vollamt Staatsarchivar/Kantonsbibliothekar)
1933-1971 Dr. Egon Isler (Vollamt Staatsarchivar/Kantonsbibliothekar bis 1938)
1972-1993 Dr. Walter Schmid (Vollamt Kantonsbibliothekar)
1993- Heinz Bothien (Vollamt Kantonsbibliothekar)
Bestandsgeschichte:Der Bestand stammt aus den Ablieferungen der Kantonsbibliothek vom 7. März 2000, vom 21. und 27. März und vom 12. November 2003 und aus diversen Nachlieferungen. Die Ordnungsbedürfnisse und -vorlieben der einzelnen Kantonsbibliothekare spiegelnd musste der Bestand für die Übernahme ins Archiv vollständig neu geordnet werden. Erst dadurch konnten Bestandeslücken erkannt und durch Nachlieferungen meist geschlossen werden.
Akten, die aus der Zeit der Stellenkombination Staatsarchivar/Kantonsbibliothekar in den Jahren 1858-1937 stammten und entweder beide Organisationen betrafen oder eindeutig in den Bestand des Staatsarchivs gehörten, wurden ohne Umplatzierungsvermerk in den Bestand des Staatsarchivs übernommen.
Die Protokolle der Bibliothekskommission stammen aus dem Bestand der Kantonsbibliothek, da der amtierende Kantonsbibliothekar zugleich Protokollführer war und die Protokolle für seine Amtsführung zur Hand haben musste.

Drei Katalogeinbände mussten restauriert werden.

Die Kantonsbibliothek hat von den Katalogen 9'8, 3/43 und 9'8, 3/51 digitalisierte Nutzungskopien angefertigt. Diese wurden dem Staatsarchiv zur digitalen Archivierung übergeben. Die Dateien wurden von Joel Walder 2024 digital archiviert. Der Arbeitsaufwand betrug drei Stunden.
Direktübernahme von Provenienzstelle:Ja.

Inhalt und innere Ordnung

Bewertung und Kassation:Der Bestand konnte durchgehend als aufbewahrungswürdig taxiert werden. Kassiert wurden lediglich unzählige Kopien (bis zu 12 desselben Dokuments!), leere Formulare und Bagatellkorrespondenz.
Ordnung und Klassifikation:s. Erschliessungskonzept im Erschliessungsdossier

Zugangs- und Benutzungsbedingungen:

Rechtsstatus:Eigentum des Staatsarchivs des Kantons Thurgau.
Zitiervorschlag:Fussnote: StATG 9'8, */*

Quellenverzeichnis: StATG 9'8 Kantonsbibliothek 1805-1993
Sprachen:deutsch
Finding aids:Im Verlauf der Erschliessung wurden verschiedene Findhilfsmittel erstellt und in den jeweiligen Dossiers zuoberst platziert, oder im Erschliessungsdossier abgelegt.

Sachverwandte Unterlagen:

Verwandte Verzeichnungseinheiten:StATG 3'41
Veröffentlichungen:Meyer, Johannes: Vorbericht, (Die Entwicklung der Kantonsbibliothek), in: Katalog der Thurgauischen Kantonsbibliothek 1886, Frauenfeld: Huber 1887, S. I-XXXVII.

Isler, Egon: Einige kurze Betrachtungen anlässlich des Umbaus der Bibliothek, Typoskript / Sonderdruck 1969.
Schmid, Walter: Die Thurgauische Kantonsbibliothek in Frauenfeld, Frauenfeld, 1992.

Luginbühl, Marianne und Bothien, Heinz: Auch Bücher haben ihr Schicksal. Die Geschichte der thurgauischen Klosterbibliotheken seit dem 19. Jahrhundert. Frauenfeld , 1999.

Gnädinger, Beat und Spuhler, Gregor: Frauenfeld: Die Geschichte der Stadt im 19. und 20. Jahrhundert. Frauenfeld 1996.
 

Usage

End of term of protection:12/31/2013
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