Ref. code: | 4'613, 1 |
Title: | Wiederaufnahme und Wiedereinbürgerung |
Kommentar des Staatsarchivs: | Die Wiederaufnahme oder Wiedereinbürgerung in das Schweizer Bürgerrecht war für Schweizer Bürgerinnen vorgesehen, die durch Heirat mit einem Ausländer ihr angestammtes Bürgerrecht verloren hatten. Nach der Scheidung vom Ehepartner oder dessen Tod konnte die Frau das Schweizer Bürgerrecht mittels eines Antrags an das eidg. Polizei- und Justizdepartement für sich und die gemeinsamen Kinder zurückerlangen. Mit der Reform des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizerbürgerrechts vom 29.09.1952 wurde es Schweizer Bürgerinnen, die einen Ausländer geheiratet und damit ihr Schweizer Bürgerrecht verloren hatten, ermöglicht, ihr Bürgerrecht zurückzubekommen. Die Nachkommen erhielten ebenfalls das Recht, das Schweizer Bürgerrecht zu beantragen. |
Creation date(s): | 1904 - 1982 |
Level: | Fonds |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2002 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=1186277 |
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