7'901, 0/5 Die Abgesandten der VIII Orte gewähren dem David Peter Thurnheer von Weinfelden und seinen Erben, das Mühlenrecht zu Schönenberg; Thurnheer und seine Erben dürfen dieses hochheitliche Patent nutzen unter der Bedingung als eine von den VIII Orten abhangende Ehehafte, dass sie bei jedem B

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Ref. code:7'901, 0/5
Title:Die Abgesandten der VIII Orte gewähren dem David Peter Thurnheer von Weinfelden und seinen Erben, das Mühlenrecht zu Schönenberg; Thurnheer und seine Erben dürfen dieses hochheitliche Patent nutzen unter der Bedingung als eine von den VIII Orten abhangende Ehehafte, dass sie bei jedem Besitzerwechsel von den jeweiligen Landvögten mit einem Gulden Lehen- und soviel Schreibtaxen, sowie drei Bazen Einschreibgeld das Lehen wieder empfangen sollen
Rechtsakt-Typ:Mühlenrecht
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Frauenfeld
Creation date(s):7/19/1763
Ausstellungsdatum:19. Julij 1763
Aussteller:Wir die Abgesanten der VIII hochloblichen des Thurgeüs regierenden Orten der Zeit an der Jahr-Rechnung
Adressat:David Peter Durnher [Thurnheer] von Weinfelden
Plicavermerk:Anno 1782 den 12ten Aprill requiriert obiges Mühlrecht von Tit. Hghl. Landvogt Fischer etc. Jacob Bürgis alda. Test Frauenfeld. Canzley Thurgoüw.
Dorsualvermerk:Mülli-Recht zu Schönenberg (Ober-Mühle)
Sprachen:deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Format B x H in cm:43 x 21, Plica 5
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel in Holzkapsel von Landvogt Sigmund Spöndli, des Rats loblichen Stands Zürich
Alte Signaturen:No. 13
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:7/19/1783
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=978052
 

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