8'635, 0/8 Hans Gentsch, Metzger gewährt dem Uhle Wissmann genannt Wezel, beide von Oberneunforn, ein Darlehen von 100 Gulden auf sechs Jahr zu jährlich 5 Gulden Zins; Uhle Wissmann verspricht den Zins jeweils an Fasnacht zu verzinsen, das Darlehen 1642 zurückzuzahlen, es sei denn, er oder seine E

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Ref. code:8'635, 0/8
Title:Hans Gentsch, Metzger gewährt dem Uhle Wissmann genannt Wezel, beide von Oberneunforn, ein Darlehen von 100 Gulden auf sechs Jahr zu jährlich 5 Gulden Zins; Uhle Wissmann verspricht den Zins jeweils an Fasnacht zu verzinsen, das Darlehen 1642 zurückzuzahlen, es sei denn, er oder seine Erben bitten Hans Gentsch, dessen Erben oder den Inhaber dieses Briefs, ihm das Darlehen gegen Zins weiter zu gewähren und verpfändet verschiedene Güter
Rechtsakt-Typ:Verschreibung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Oberneunforn
Creation date(s):3/25/1636
Ausstellungsdatum:auf den fünff und zweinzigsten monatstag merzens von der sigrychen gepurt unnsers lieben herren und heilandts Jesu Christi gezelt sechzechenhundert dreyssig und sechs jahre
Aussteller:Hans Brack, Untervogt zu Oberneunforn, Gerichtsvorsitzender anstatt und im Namen des Junkers Be nedict Stockars, Burgers zu Schaffhausen und Gerichtsherrns zu Ober- und Nieder-Neunforn
Adressat:Uhle Wissmann zuhanden von Hans Gentsch, beide in Oberneunforn
Dorsualvermerk:Verschreybung von 1 C Gld. [...] Hanns Gentschen des Mezgers zuo Oberneunfohren von Uhle Wissmann genant Wezel daselbst jerlichen auff fassnacht mit v Gulden zuverzynnsen, verpfende. Anjetzo Ulrich Bracken genannt Kolmayr sel. wittib. Auf dise ihr Sohn Adam Brack. Zue wüssen: Dass Jacob Gentsch Mezger hierinverleibter anderhalben vierling wisen auff Bürglen, den Junkherrn Gerichtsherren tauschweise verhandlet. Dessentwegen dise wies hierinnen nicht mehr pfandtbar sein, sondern er Gentsch dieselbe ledig heraus gegeben. So beschehen im Schloss Oberneunfohren den 19. Junij anno 1663. Gerichtsschreiberey Neunfohren.
Sprachen:deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Format B x H in cm:34 x 23.5, Plica 2
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel von Gerichtsherr Benedict Stockar (fehlt)
Alte Signaturen:N. 12 [gestrichen] N. 155.
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:3/25/1656
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=967035
 

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