9'51 Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen, Abteilung Zivilstandswesen, 1983-2015 (Abteilung)

Archive plan context


Identifikation

Ref. code:9'51
Title:Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen, Abteilung Zivilstandswesen
Creation date(s):1983 - 2015
Level:Abteilung

Umfang

Running meters:122.40
Number:1551

Kontext

Name der Provenienzstelle:Zivilstandsinspektorat/Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen, Abteilung Zivilstandswesen
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben:Zivilstandsinspektorat

Seit der Ablösung der kirchlichen Registerführung durch einen staatlichen Zivilstandsdienst ab 1876 wurde die bundesrechtlich vorgeschriebene Aufsicht über die Zivilstandsbeamten im Kanton Thurgau unter dem Titel "Inspektorat des Zivilstandsdienstes" durch den Staatsschreiber wahrgenommen. 1969 bewilligte der Regierungsrat die Schaffung der Stelle eines Zivilstandsinspektors und Staatsschreiber-Stellvertreters, wodurch dem Staatsschreiber ermöglicht werden sollte, sich vollständig auf seine eigentliche Tätigkeit zu konzentrieren (StATG 3'00'515: RRB Nr. 1557 vom 01.07.1968). Im Jahr 1983 wechselte die Stelle des Staatsschreibers-Stellvertreters in das Amt für Information und Dokumentation. Die Stelle des Zivilstandsinspektors wurde danach zu einer Vollzeitstelle ausgebaut (StATG 9'5, 0/4). Seit dem 01.06.1993 leitete Giacun Valaulta, zuvor juristischer Mitarbeiter im Departementssekretariat des Justizdepartements, das Zivilstandsinspektorat.

Die "Vereinigung thurgauischer Zivilstandsbeamter" war bis 2005 der Berufsverband der thurgauischen Zivilstandsbeamten. Das monatliche Mitteilungsblatt enthielt Anweisungen über die Abwicklung der Geschäfte und informierte über Gesetzesänderungen.


Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen

Das Zivilstandsinspektorat wurde am 01.01.1996 mit dem Handels- und Güterrechtsregister zu einem Registeramt zusammengelegt (StATG 3'00'791: RRB Nr. 102 vom 09.02.1993). Giacun Valaulta war bis zu seiner Pensionierung Amtschef. Am 01.08.2020 übernahm Jürg Weber die Amtsleitung.

Das kantonale Zivilstandsinspektorat beaufsichtigte für das zuständige Departement die Zivilstandsämter und traf Anordnungen sowie Entscheide, welche gemäss Bundesrecht Sache der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen waren (ZGB Art. 43).


Amtsleiter des Zivilstandsinspektorats (bis 1995) bzw. des Amts für Handelsregister und Zivilstandswesen (ab 1996)

1969-1983 Stuber Werner, Zivilstandsinspektor und stv. Staatsschreiber
1983-1993 Wiesli Josef, Zivilstandsinspektor
1993-1995 Valaulta Giacun, lic. iur., Zivilstandsinspektor
1996-2020 Valaulta Giacun, lic. iur.

Abteilungsleiterinnen:
2002-2005 Küng Kerstin, Ressortleiterin Abteilung Zivilstandswesen
2005-30.09.2015 Von Arx Koprio Andrea, Abteilungsleiterin Abteilung Zivilstandswesen
01.09.2015-2018 Sigg Doris, Abteilungsleiterin Abteilung Zivilstandswesen
2018- Berner Lennon Claudia, Abteilungsleiterin Abteilung Zivilstandswesen


Amtsbezeichnung und Departementszugehörigkeit

1876-1996 Zivilstandsinspektorat, Departement für Justiz und Sicherheit und die jeweiligen Vorgängerdepartemente
1996- Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen, Departement für Justiz und Sicherheit und die jeweiligen Vorgängerdepartemente

Die zuständige Behörde für den Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts war seit der Einführung des diesbezüglichen Bundesgesetzes vom 29.09.1952 das Departement für Inneres und Volkswirtschaft DIV (StATG 4'06). Ab dem 01.12.1984 wechselte die Zuständigkeit in das Justizdepartement (StATG 4'61).
Gesetzliche Bestimmungen

Das Familienregister musste auf den 01.01.1988 angepasst werden, weil ab dann laut Eherecht die Ehefrau bei der Heirat ihr Ledigenbürgerrecht und ihren ledigen Namen behalten, oder, wenn sie bereits verheiratet war, wieder annehmen konnte. Doppelnamen waren zulässig. Ebenso konnten die Eheleute den Namen der Ehefrau aus achtenswerten Gründen als Familiennamen bestimmen. Diese Regelung wurde auf den 01.07.1994 dahingehend geändert, dass auch ein Ehemann, der seit der Heirat den Nachnamen seiner Ehefrau führte, seinen Ledignamen als Doppelnamen eintragen lassen konnte.
Mit der Senkung des Mündigkeitsalters von 20 auf 18 Jahre am 01.01.1996 wurden die Ehemündigkeitsverfahren eingestellt. Auf den 01.01.2000 trat eine neue Verordnung über das Zivilstandwesen in Kraft. Die Gründe dafür waren die Gemeindereorganisation, die während der 1990er Jahre durchgeführt worden war sowie die Aufhebung des Verkündeverfahrens für Ehen (StATG 3'00'856: RRB Nr. 1043 vom 20.12.1999).

Zwei Jahre später musste mit der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung auch die Zivilstandsverordnung novelliert werden. Neu sollte das Zivilstandsregister nicht mehr pro Familie, sondern pro Person geführt werden. Gleichzeitig wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die die Zivilstandskreise überprüfte und organisatorische Vorschläge ausarbeitete. Um die Professionalisierung des Zivilstandswesens voranzutreiben, wurden Mindestkriterien für die Grösse der Zivilstandskreise und die Arbeitspensen festgelegt. Davon versprach man sich eine markante Arbeitserleichterung, die sich auch auf die Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auswirkte (StATG 3'00'874: RRB Nr. 53 vom 05.02.2002). Ab dem 01.07.2004 wurde der Personenstand nur noch elektronisch mithilfe der zentralen Datenbank "Infostar" (informatisiertes Standesregister) des Bundesamts für Justiz beurkundet. Die Rückerfassung der in Papierform registrierten Zivilstandsereignisse wurde systematisch begonnen mit dem Ziel, alle Personen, die nach 2004 an einem zivilstandsrechtlichen Ereignis beteiligt waren, in der Datenbank zu erfassen. Der wesentliche Vorteil eines nationalen Zivilstandsregisters bestand in der Vereinfachung des Beurkundungsvorgangs. Mussten bei einer Person, die nicht an ihrem Bürgerort wohnhaft war oder die mehrere Bürgerorte besass, vor der Einführung der eidgenössischen Datenbank jeweils mehrere zuständige Zivilstandsämter über ein Ereignis unterrichtet und deren Register nachgeführt werden, genügte nun ein einziger Eintrag in der Datenbank "Infostar", um das Zivilstandsereignis zu beglaubigen (Naef, Peter: Die elektronische Beurkundung des Personenstandes in Infostar, Solothurn 2013, S. 409-412). Der Bundesrat sollte die Archivierung von "Infostar" regeln, hatte die Zuständigkeiten bis 2021 aber noch nicht explizit festgelegt (ZGB, Art. 45a Abs. 3).
Die Fachapplikation "GRÜEZI" für die Erfassung der ordentlichen Einbürgerungen wurde Ende 2000 eingeführt. Liess sich eine ganze Familie einbürgern, wurde nur der Vater in der Datenbank eingetragen.

Eine überarbeitete Verordnung für das Zivilstandswesen trat im Jahr 2005 in Kraft. Jeder der damals existierenden acht Bezirke führte danach nur noch ein einziges Zivilstandsamt (StATG 3'00'905: RRB Nr. 499 vom 14.06.2005). Im Jahr 2006 wurde eine weitere Anpassung der Verordnung notwendig, da gleichgeschlechtliche Paare den verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren rechtlich gleichgestellt wurden (StATG 3'00'919: RRB Nr. 875 vom 26.11.2006). Schliesslich machten die Neuorganisation im Strafprozess- und Zivilprozessrecht, die Aufhebung der Bezirksämter sowie die Änderung der Anzahl der Bezirke im Kanton Thurgau auf den 01.01.2011 eine weitere Anpassung nötig (StATG 3'00'952: RRB Nr. 319 vom 04.05.2010).
Bestandsgeschichte:Zwischen 1995 und 2008 wurden beinahe jährlich Akten zum Zivilstandswesen ins Staatsarchiv abgeliefert. Später erfolgte im Jahr 2014 eine grössere Ablieferung (ZA 2014–048), die die Akten von 2004-2009 enthielt. Im Jahr 2021 gelangte die Gesamtablieferung der Geschäftsakten zwischen 2010 und 2015 (ZA 2021-001) ins Staatsarchiv und kurz darauf eine ergänzende Ablieferung (ZA 2021-024) mit Amtsleitungsakten des Handelsregisters und des Zivilstandswesens.

Weiter wurden Teile der Fonds 4'615, 4'617 und 4'618 in den Bestand 9'51 umplatziert, da sich darin Akten, die jünger als 1983 waren, befanden. Bis September 2021 wurden ausserdem einige fehlende Akten zur Abteilungsleitung aus der elektronischen Ablage des Amts nachgeliefert. Der Vorgängerbestand zum Zivilstandswesen, 4'61 Zivilstandsinspektorat, endet mit der Demission des ersten vollbeschäftigten Zivilstandsinspektors 1983. Die Gesamtablieferung der Geschäftsakten der Abteilung Zivilstandswesen bis 2015 im Jahr 2021 bildet den Endpunkt des vorliegenden Bestands.

Eine Überlieferungslücke für Amtsleitungsakten lässt sich nicht nur für die Amtszeit des Zivilstandsinspektors Josef Wiesli (1983-1993) ausmachen, auch unter der Leitung von Giacun Valaulta (1996-2020) wurden die Akten zur Amtsleitung irrtümlicherweise nur 10 Jahre lang aufbewahrt und danach entsorgt. Aus diesem Grund wurden im Jahr 2020 (nach der Pensionierung Valaultas) auch alle Personaldossiers von ausgeschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kassiert und fehlen nun im Bestand.

Weitere Lücken wurden bei den Ehemündigkeitsverfahren zwischen 1983 und 1992 festgestellt. Ab dem 01.01.1996 waren diese Verfahren mit der Herabsetzung des Mündigkeitsalters auf 18 Jahre (ZGB Art. 14) nicht mehr vorgesehen, darum gibt es dort richtigerweise keine Fortsetzung. Dagegen fehlten auch die Adoptionsmitteilungen zwischen 2006-2012.

Der Bestand wurde von Dezember 2021 bis Dezember 2022 von Nora Parolari geordnet und erschlossen. Die Bearbeitungszeit betrug ca. 1940 Stunden.

Inhalt und innere Ordnung

Bewertung und Kassation:Von den Einsichtsgesuchen in die Zivilstandsregister bzw. den Registerbewilligungen für Familienforscher wurde eine exemplarische Auswahl übernommen, die restlichen Akten wurden kassiert. Die Erhebungsberichte zu ordentlichen Einbürgerungen von im Thurgau wohnhaften Ausländern in anderen Kantonen wurden ebenfalls kassiert, da sie beim Bundesamt für Migration (SEM) greifbar sind. Des Weiteren wurden etliche Dubletten kassiert.
Ordnung und Klassifikation:Ordentliche Einbürgerungen wurden im Grossen Rat verhandelt. Das Staatsarchiv hat die Akten bis zum Jahr 2000 der eigenen Tradition folgend unter 2'30 Allgemeine Akten, Naturalisationen, erschlossen. Fand man in den Akten des Zivilstandswesens genehmigte ordentliche Einbürgerungen bis 2000, wurden diese den Grossratsakten beigelegt. Alle Akten ab 2000 wurden im vorliegenden Bestand erschlossen.

Zugangs- und Benutzungsbedingungen:

Rechtsstatus:Eigentum des Staatsarchivs des Kantons Thurgau.
Zitiervorschlag:Fussnote: StATG 9'51, */*

Quellenverzeichnis: StATG 9'51 Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen, Abteilung Zivilstandswesen 1983-2015
Sprachen:Deutsch.

Sachverwandte Unterlagen:

Verwandte Verzeichnungseinheiten:StATG 4'06 Aufenthalt, Niederlassung und Bürgerrecht
StATG 4'61 Zivilstandsinspektorat (Vorgängerbestand, der vorliegende Bestand schliesst unmittelbar an diesen Bestand an)
StATG 2'30, Allgemeine Akten des Grossen Rates (namentlich für die Akten zu Ordentlichen Einbürgerungen bis zum Jahr 2000)
StATG 4'51, Sicherheits- und Fremdenpolizei, 1802-
Veröffentlichungen:Eidg. Kommission für Migrationsfragen: Einbürgerung, Vorschläge und Empfehlungen für ein zeitgemässes Bürgerrecht, Bern-Wabern 2012.

Wanner, Philippe: Einbürgerungslandschaft Schweiz: Entwicklungen 1992–2010, Bern-Wabern 2012.

Studer, Brigitte: Das Schweizer Bürgerrecht: Erwerb, Verlust, Entzug von 1848 bis zur Gegenwart, Zürich 2008.

Wicker, Hans-Rudolf: Paradoxien im Bürgerrecht: sozialwissenschaftliche Studien zur Einbürgerungspraxis in Schweizer Gemeinden, Zürich 2004.

Boner, Barbara: Die kantonalen Verfahren zur ordentlichen Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern, Bern 2000.

Schweizerischer Gemeindeverband: Die Einbürgerung der Ausländer in der Schweiz, Schönbühl 1998.

Kreis, Georg: Die schweizerischen Einbürgerungsnormen im Wandel der Zeiten, Bern 1996.

Arend, Michael: Einbürgerung von Ausländern in der Schweiz, Basel 1991.

Wiesli, Josef: Verband thurgauischer Zivilstandsbeamter, 1928–1978, Bischofszell 1978.
 

Usage

End of term of protection:12/31/2035
Permission required:Keine
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Accessibility:Oeffentlich
 

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