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9'93 Finanzkontrolle 1948-2007, 1948-2007 (Abteilung)
Identifikation |
Ref. code: | 9'93 |
Title: | Finanzkontrolle 1948-2007 |
Creation date(s): | 1948 - 2007 |
Entstehungszeitraum, Streudaten: | 1918 - 2013 |
Level: | Abteilung |
Umfang |
Running meters: | 72.70 |
Number: | 839 |
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Kontext |
Name der Provenienzstelle: | Finanzkontrolle. |
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben: | Eine Stelle, der die Aufsicht über die Finanzen und das Rechnungswesen der Kantonsverwaltung oblag, gab es seit 1803: Zunächst war dies die Finanzkommission des Kleinen Rates (des nachmaligen Regierungsrates), ab 1840 eine speziell für die Prüfung der Staatsrechnung und der Kassen gewählte Kommission.
1862, mit Inkrafttreten des Gesetzes betreffend die Organisation der Finanzverwaltung, wurde eine eigentliche Revisorenstelle geschaffen. Deren Kernaufgabe, wie sie das Gesetz formulierte, war die Prüfung der Rechnungsbücher der Departemente, Verwaltungsstellen und Kanzleien auf ihre arithmetische Korrektheit, ihre Gesetzmässigkeit und ihre Zweckmässigkeit. 1940 wurde unter dem Namen Revisorat der Finanzverwaltung aus der Stelle des Revisors eine eigenständige Abteilung.
Am 3. August 1948 trat das Reglement für das kantonale Rechnungsrevisorat in Kraft, womit die bisherige Abteilung auf Stufe Amt gehoben wurde. Die Kernaufgabe änderte sich mit dem Reglement nicht, jedoch definierte es Art und Weise der Kontrolle sowie den Aufsichtsbereich genauer. Das kantonale Rechnungsrevisorat war mit der Kontrolle der gesamten Finanzverwaltung des Kantons beauftragt. Das beinhaltete die Staatskanzlei, die Departemente samt unterstellten Dienststellen, Anstalten und Betriebe, die Gerichte, die Bezirksämter, die Friedensrichter und die Betreibungsämter.
Das Rechnungsrevisorat hatte seine Kontrollen in formeller, materieller und wirtschaftlicher Hinsicht durchzuführen. Die formelle Kontrolle betraf die ordnungsgemässe Führung der Belege und Rechnungsunterlagen. Die materielle Kontrolle stellte fest, ob die bewilligten Kredite eingehalten wurden, ob die Einnahmen und Ausgaben richtig verbucht waren und ob die Ergebnisse arithmetisch korrekt sind. In wirtschaftlicher Hinsicht prüfte das Rechnungsrevisorat, ob die Ausgaben mit der angemessenen Sparsamkeit getätigt wurden, ob die Ausgaben vermindert oder die Verwaltung zweckmässiger geführt werden könnte und ob bei der Vergabe von grösseren Aufträgen Offerten eingeholt wurden. Über die durchgeführten Revisionen erstattete das Rechnungsrevisorat Bericht an das zuständige Departement oder an das Obergericht; die revidierte Dienststelle und das Finanzdepartement wurden mit Kopien bedient.
Zu den weiteren Revisionsaufgaben gehörten die Prüfung der Kassen- und Wertpapierbestände, des Zustands der Büroeinrichtungen sowie der Personalbestände. Sollte es sich als angezeigt erweisen, musste das Rechnungsrevisorat Anträge über Einsparungsmöglichkeiten bei den Personalausgaben stellen.
1960 erhielt die Finanzkontrolle, wie sie ab diesem Jahr hiess, ein neues Reglement (Reglement für die Finanzkontrolle vom 22. Dezember 1960), das eine Straffung und Aktualisierung des bisherigen Reglements darstellte, ohne an der Aufgabenkonstellation etwas zu ändern.
Die Verordnung des Grossen Rates über den Finanzhaushalt des Staates vom 9. Februar 1981 (genauer: die dazugehörige Verordnung des Regierungsrates) hob das Reglement von 1960 auf. Ab jetzt wurden die Rechtsgrundlagen für die Finanzkontrolle, wie schon vor 1948, wieder im Rahmen der allgemeinen Finanzgesetzgebung definiert.
Mit Inkrafttreten der Verordnung des Grossen Rates über den generellen Finanzausgleich für die Ortsgemeinden wurde 1971 die 1950 eingeführte Kontrollstelle für den Finanzausgleich der Finanzkontrolle angeschlossen. Somit war die Finanzkontrolle dafür zuständig, die Gesuche um Finanzausgleichsbeiträge der Gemeinden zu prüfen und dem Departement zu unterbreiten, welches die Anträge wiederum dem Regierungsrat zum Beschluss vorlegte. Ab 1986 wurden die Ausgleichsbeiträge nicht mehr auf Gesuch hin verteilt, sondern anhand der Jahresrechnungen der Gemeinden berechnet. Weiterhin auf Gesuch hin funktionierte die Anerkennung ausserordentlicher Ausgaben, beispielsweise für Kanalisations- oder Strassenbauprojekte, als finanzausgleichberechtigte Aufwände.
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| Mit dem Finanzausgleich verbunden war der Bereich Gemeinderechnungswesen. Aufgabe dieser Stelle war es, die einheitliche Anwendung der Bestimmungen zum Rechnungswesen der Gemeinden zu fördern. Dazu diente vor allem die Schaffung und kontinuierliche Überarbeitung einer Wegleitung zum Rechnungswesen der Gemeinden. Per 2015 wurde der Aufgabenbereich Finanzausgleich und Gemeinderechnungswesen der Finanzverwaltung übertragen.
1987 wurde der Finanzkontrolle die Aufsicht über berufliche Vorsorge und Stiftungen, die bis anhin dem Departementssekretariat des Finanz-, Forst- und Militärdepartements oblag, übertragen. Als Aufsichtsbehörde musste die Finanzkontrolle das geltende Bundesgesetz durchsetzen und prüfen, ob die Stiftungen und Vorsorgeinstitutionen ihr Stiftungs- respektive Vorsorgevermögen zweckgemäss verwendeten (Art. 84 ZGB respektive Art. 62 BVG). Auf Anfang 2008 übernahm die neu gegründete Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht mit Sitz in St. Gallen diese Aufgabe. Nur Entscheidgrundlagen zu Gesuchen von Institutionen (z.B. Vereinen oder Genossenschaften) um Steuerbefreiung erarbeitete die Finanzkontrolle weiterhin zuhanden des Departements.
1987 trat das Gesetz über den Datenschutz und ein Jahr später die entsprechende Verordnung über den Datenschutz in Kraft. Die vom Gesetz verlangte Aufsichtsstelle wurde in der Form eines Beauftragten für den Datenschutz geschaffen und administrativ der Finanzkontrolle angeschlossen. Der Datenschutzbeauftragte beaufsichtigte die Bearbeitung von Daten durch Dienststellen des Kantons, durch kantonale öffentlich-rechtliche Anstalten und durch private Personen und Organisationen, denen kantonale Aufgaben übertragen wurden. Ausserdem überwachte er die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz, beriet betroffene Personen über ihre Rechte und vermittelte zwischen betroffenen Personen und den verantwortlichen Organen. 2013 wurde die Aufsichtsstelle Datenschutz, wie sie dann hiess, der Staatskanzlei angegliedert.
Leiter der Amtsstelle
1948 - 1961 Schmid Jakob 1962 - 1982 Huber Hugo 1983 - 1996 Hungerbühler Leo 1996 - 2007 Bachmann Heinz 2008 - 2016 Keller Hansulrich, Dr. iur.
Datenschutzbeauftragter
1988 - 2012 Frei Ernst
Departementszugehörigkeit
1948 -1990 Finanz-, Forst- und Militärdepartement 1991 - Departement für Finanzen und Soziales
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Bestandsgeschichte: | Die Bestandsgeschichte der Finanzkontrolle ist von Teilablieferungen geprägt, die oftmals im Zusammenhang mit der Abgabe von Aufgabenbereichen standen. So löste die Übergabe der Stiftungsaufsicht an die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht eine Reihe von Ablieferungen aus. Auch die Ablieferungen des Datenschützers (ZA 2013-029) und der Abteilung Gemeinderechnungswesen und Finanzausgleich (ZA 2014-052) standen im Zusammenhang mit der Übergabe dieser Aufgabenbereiche an die Staatskanzlei respektive die Finanzverwaltung. Die Finanzkontrolle konnte jeweils nicht dazu bewegt werden, die Teilablieferungen mit weiteren Amtsakten zu Gesamtablieferungen anzureichern – sofern die Akten überhaupt noch vorhanden gewesen wären.
Die Schlussablieferung ZA 2022-065 muss unter diesen Umständen als Restablieferung verstanden werden, die die vorherigen Ablieferungen mehr schlecht als recht zusammenzukitten vermochte. Sie bestand aus den Revisionsberichten bis 2007, die der Finanzkontrolle physisch noch zur Verfügung standen und aus Ausdrucken aller archivwürdigen Unterlagen aus Fabasoft bis und mit 2007. Da die Finanzkontrolle bei der Einführung von Fabasoft elektronische Unterlagen aus dem Vorgängersystem LinksWorks migrierte, datieren die ausgedruckten Akten teilweise bis ca. 1995 zurück. Oftmals scheint es sich dabei aber um Bruchstücke zu handeln, die wahrscheinlich die elektronische Ergänzung eines physischen Dossiers darstellten. Weil die Finanzkontrolle offenbar um 2000 damit begann, physische Akten nach 10 Jahren Aufbewahrung ohne Rücksprache mit dem Staatsarchiv zu vernichten, sind nur noch die elektronischen Teilakten übriggeblieben. Dies gilt im Übrigen auch für die Personaldossiers.
Der Beauftragte für den Datenschutz druckte offenbar keine elektronische Akten aus, sondern lieferte nur sowieso physisch angefallene Akten ab. Da die Finanzkontrolle 2022 sämtliche Fabasoft-Akten ausdruckte, stellte die Schlussablieferung in diesem Bereich eine nützliche Ergänzung dar. Zu den Ausdrucken gehörten auch hier Dateien, die aus dem Vorgängersystem LinksWorks in Fabasoft migriert wurden. Ob diese Migration alle digital geführten Akten vor der Einführung von Fabasoft umfasste, lässt sich nicht nachvollziehen. Vermutlich bestehen auch in diesem Bereich Lücken.
Da neben dem Datenschutz auch die Bereiche Gemeinderechnungswesen und Finanzausgleich (bis ca. 2000) sowie Stiftungsaufsicht relativ gut dokumentiert sind, wirkt der Bestand 9'93 seltsam kernlos: Während sich die Spezialaufgaben aufgrund der Aktenlage gut nachvollziehen lassen, bleiben die Hauptaufgabe (auch die Revisionsberichte weisen Lücken auf) und vor allem die Binnenorganisation des Amts undurchsichtig.
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| Im Bereich Stiftungsaufsicht ist zu beachten, dass für Recherchen allenfalls die Bestände im Staatsarchiv St. Gallen berücksichtigt werden müssen. Mit der Geschäftsübernahme durch die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht 2008 wurde das Staatsarchiv St. Gallen zuständig für die Archivierung. Thurgauische Stiftungen und Vorsorgeeinrichtungen, die nach 2007 aufgelöst wurden, sind daher auch in St. Gallen dokumentiert.
Ausserdem scheint hier eine nicht mehr nachvollziehbare Umorganisation stattgefunden zu haben. Während gemeinnützige Stiftungen (2000er-Registernummern) und steuerbefreite Institutionen (3000er-Registernummern) in den abgelieferten Findmitteln anhand der Nummerierung unterschieden werden können, war diese Unterscheidung in den Akten nicht feststellbar: Abgesehen von einem knappen Dutzend Dossiers mit 3000er-Registernummern, waren sämtliche Dossiers mit 2000er-Registernummern beschriftet. Auch wurden einige 2000er-Registernummern doppelt vergeben (z.B: 2020, 2195 und 2253). Erschlossen wurden diese Dossiers so, wie sie abgeliefert wurden und geordnet waren, also mit ihrer 2000er-Registernummern. Der Vollständigkeit halber wurden auch die dazugehörigen Findmittel erschlossen.
Der Bestand wurde zwischen Februar 2023 und September 2024 von Delia De Solda (100 Stunden), Yael Gsell (180 Stunden), Ralph Wieland (731 Stunden) und Joel Walder (390 Stunden) erschlossen.
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Direktübernahme von Provenienzstelle: | Ja. |
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Inhalt und innere Ordnung |
Bewertung und Kassation: | Die Dossiers der Pensionskassen und Vorsorgestiftungen nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) wurden ausgedünnt, indem nur die Jahresrechnungen und Entscheide zu ungeraden Jahrgänge aufbewahrt wurden (Fonds 9'93, 4.3 und 4.4). Im Fonds 9'94, 4.3 setzte die Kassation zwecks Gleichbehandlung mit Fonds 9'94, 4.2, wo keine Kassationen vorgenommen wurden, jeweils nach dem Jahr der provisorischen Registrierung als Pensionskasse gemäss BVG ein.
Bei der Erschliessung wurde auch ein signifikanter Teil der aus Fabasoft ausgedruckten Akten kassiert. Einige waren kaum benutzbar aufgrund nicht nachvollziehbarer Sortierung beim Drucken (Druckreihenfolge), einige waren unvollständig und darum nicht aussagekräftig, einige stellten Dubletten von schon abgelieferten Papierakten dar.
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Ordnung und Klassifikation: | Siehe Erschliessungskonzept im Bestandsdossier (9'99, 04.10/93). |
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Zugangs- und Benutzungsbedingungen: |
Rechtsstatus: | Eigentum des Staatsarchivs des Kantons Thurgau. |
Zitiervorschlag: | Fussnote: StATG 9'93, */*
Quellenverzeichnis: StATG 9'93 Finanzkontrolle 1948-2007
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Sprachen: | Deutsch. |
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Sachverwandte Unterlagen: |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | StATG 4'309 Revisorat: Revisionsberichte
StATG 4'750 Revision der Schulrechnungen
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Veröffentlichungen: | Departement für Finanzen und Soziales (Hrsg.): Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten des Kantons Thurgau, ab 2009.
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2027 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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