3'00'232, Nr. 2130 Verbot des Betretens des Abwartzimmers des Regierungsgebäudes während der Sitzungen des Regierungsrates und Anweisung an die Beamten und Angestellten des Regierungsgebäudes zur Benützung der Telefone in den Büros der Departemente oder der Staatskanzlei und zur Vermeidung unnötig

Archive plan context


Ref. code:3'00'232, Nr. 2130
Title:Verbot des Betretens des Abwartzimmers des Regierungsgebäudes während der Sitzungen des Regierungsrates und Anweisung an die Beamten und Angestellten des Regierungsgebäudes zur Benützung der Telefone in den Büros der Departemente oder der Staatskanzlei und zur Vermeidung unnötiger Telefonate
Creation date(s):7/12/1918
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
 

Usage

End of term of protection:7/12/1938
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=802574
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr it
State Archive Thurgau Online queries