Slg. 15, 0/19 Landvögtliches Verbot der Ausfuhr und des Verkaufs von Holz und Kohle und des Abholzens von Wäldern sowie Befehl zur Wiederaufforstung und zur Nutzung von Torf als Brennstoff, 1782.08.30 (Dossier)

Archive plan context


Ref. code:Slg. 15, 0/19
Title:Landvögtliches Verbot der Ausfuhr und des Verkaufs von Holz und Kohle und des Abholzens von Wäldern sowie Befehl zur Wiederaufforstung und zur Nutzung von Torf als Brennstoff
Rechtsakt-Typ:Mandat
Überlieferungsform:Druck
Ausstellungsort:Frauenfeld
Creation date(s):8/30/1782
Aussteller:Kaspar Schindler, Alt-Landammann von Glarus, Landvogt des Landgrafschaft Thurgau
Regest:Der thurgauische Landvogt ordnet zum Schutz der Holzvorräte in der Landgrafschaft an, dass künftig kein Holz oder Kohle ausser Landes oder im Land verkauft werden dürfe. Ebenso ist verboten, Wälder abzuholzen; wo dies geschehen ist, soll wieder aufgeforstet werden. Zuwiderhandlungen werden mit Strafe belegt. Die Bevölkerung wird angewiesen, Torf als Brennstoff zu nutzen, wobei auf die Feuergefahr zu achten sei.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:46 x 36.5
Kommentar des Staatsarchivs:Erhalten vom Historischen Museum des Kantons Thurgau (Lea Hunkeler) aus dem Nachlass Bachmann am 05.12.2017
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
 

Usage

End of term of protection:8/30/1802
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=782019
 

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