0'43'2, Nr. 1063 Haupt- und Gewandfall für den aus Schwaben via Zürich eingewanderten Grossvater wird von Bockstorf Josef, Säckelmeister Weinfelden eingefordert. Er wehrt sich, denn für Zuzüger aus den 7 Orten würde das nicht gelten. Rechtmässig gilt die Fallpflicht, aber da die Bockstorfs den Eid

Archive plan context


Ref. code:0'43'2, Nr. 1063
Seite(n):219-222
Title:Haupt- und Gewandfall für den aus Schwaben via Zürich eingewanderten Grossvater wird von Bockstorf Josef, Säckelmeister Weinfelden eingefordert. Er wehrt sich, denn für Zuzüger aus den 7 Orten würde das nicht gelten. Rechtmässig gilt die Fallpflicht, aber da die Bockstorfs den Eidgenossen Dienste leisteten und leisten werden, wird ihm die Hälfte erlassen; Einwanderung; Gallati Melchior, Landvogt Glarus
Creation date(s):6/6/1559
Ausstellungsort:Baden
Aussteller:Orte
Kommentar des Staatsarchivs:Siegelankündigung: Ab Iberg Kaspar, Schwyz; Kommentar Nabholz: pergamentes Original liegt in der Kanzlei
Verweise:0'08'0, 192v-193v; Vgl. 0'08'1, 171f.
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
 

Usage

End of term of protection:6/6/1579
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=71118
 

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