0'43'3, Nr. 1415 Klosterrechnungen müssen von den Gesandten geprüft werden. Klöster besitzen Briefe, die sagen, sie müssten nur abrechnen, wenn ihre Haushaltführung unordentlich sei. Die Klöster bezahlen ein jährliches Schirmgeld; Abschied; Liste mit Höhe des Schirmgeldes je Kloster; Rheinau, St.

Archive plan context


Ref. code:0'43'3, Nr. 1415
Seite(n):108-109
Title:Klosterrechnungen müssen von den Gesandten geprüft werden. Klöster besitzen Briefe, die sagen, sie müssten nur abrechnen, wenn ihre Haushaltführung unordentlich sei. Die Klöster bezahlen ein jährliches Schirmgeld; Abschied; Liste mit Höhe des Schirmgeldes je Kloster; Rheinau, St. Katharinenthal, Kreuzlingen, Fischingen etc.
Creation date(s):6/28/1615
Ausstellungsort:Baden, Jahrrechnung
Aussteller:Orte
Regest:EA 5/1 b S. 1323, Art. 157
Verweise:Vgl. 0'43'3, Nr. 1413
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
 

Usage

End of term of protection:6/28/1635
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=67696
 

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