5'9, 28 Grundbuchkreis Uesslingen 1803-31.03.2001, 1804-2005 (Hauptfonds)

Archive plan context


Ref. code:5'9, 28
Title:Grundbuchkreis Uesslingen 1803-31.03.2001
Kommentar des Staatsarchivs:Zum Grundbuchkreis Uesslingen gehörten
- bis 1995 die Munizipalgemeinde Neunforn, bestehend aus den Ortsgemeinden Niederneunforn, Oberneunforn und Wilen bei Neunforn
- bis 1994 die Munizipalgemeinde Uesslingen, bestehend aus den Ortsgemeinden Buch bei Frauenfeld, Uesslingen und Warth
- ab 1996 die Politische Gemeinde Neunforn, bestehend aus der ehemaligen Munizipalgemeinde Neunforn
- ab 1995 die Politische Gemeinde Uesslingen-Buch, bestehend aus der ehemaligen Munizipalgemeinde Uesslingen ohne die Ortsgemeinde Warth
- ab 1995 die Politische Gemeinde Warth-Weiningen, bestehend aus den ehemaligen Ortsgemeinden Warth und Weiningen

Hinweise zu Kreiswechseln von einzelnen Gemeinden/Ortsteilen:
- 1995 ging die Ortsgemeinde Weiningen von der Munizipalgemeinde Pfyn in die Politische Gemeinde Warth-Weiningen und damit vom Kreis Müllheim in den Kreis Uesslingen über.

Die Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuchs erfolgte
- am 01.05.1925 in der Ortsgemeinde Oberneunforn und am 01.12.2005 in den Ortsgemeinden Niederneunforn und Wilen bei Neunforn (letztere beide bereits Ortsteile der Politischen Gemeinde Neunforn beziehungsweise des neuen Grundbuchkreises Felben-Wellhausen)
- am 01.08.2004 in der Politischen Gemeinde Uesslingen-Buch (ebenfalls bereits Teil des neuen Grundbuchkreises Felben-Wellhausen)
- am 01.08.2004 in der Ortsgemeinde Warth (bereits Ortsteil der Politischen Gemeinde Warth beziehungsweise des neuen Grundbuchkreises Felben-Wellhausen) und am 01.10.1927 in der Ortsgemeinde Weiningen (noch Teil der Munizipalgemeinde Pfyn beziehungsweise des Grundbuchkreises Müllheim)

Im Grundbuchkreis Uesslingen wurde das Grundbuch bis zum 31.03.2001 für keine Gemeinde digital geführt.

Der Grundbuchkreis Uesslingen ging am 01.04.2001 in den neuen Grundbuchkreis Felben-Wellhausen über und gehörte ab 01.06.2016 zum Grundbuchamt des Bezirks Frauenfeld.

Zur Klärung der Konkordanz zwischen den Parzellen-Nrn. und den Einzelblatt-Nrn. für die Ortsgemeinde Oberneunforn siehe das Flächenverzeichnis in 5'9, 28.6.4/49.
Creation date(s):1804 - 2005
Level:Hauptfonds
 

Usage

End of term of protection:12/31/2025
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=590700
 

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