0'43'2, Nr. 1109 Diebstahl Rückgabe des gestohlenen Gutes: Basel tritt bei unter Vorbehalt, dass, wer auf dem Markt ohne Argwohn kauft, sein Geld zurückerhalten soll. Andere Orte haben eingesehen, dass ohne diese Klausel, dem Dieb das Verkaufen erschwert und Diebstahl verhindert werde. Basel möge

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Ref. code:0'43'2, Nr. 1109
Seite(n):311-312
Title:Diebstahl Rückgabe des gestohlenen Gutes: Basel tritt bei unter Vorbehalt, dass, wer auf dem Markt ohne Argwohn kauft, sein Geld zurückerhalten soll. Andere Orte haben eingesehen, dass ohne diese Klausel, dem Dieb das Verkaufen erschwert und Diebstahl verhindert werde. Basel möge doch ohne Vorbehalte beitreten; Abschied
Creation date(s):3/26/1565
Ausstellungsort:Baden
Aussteller:Orte
Regest:EA 4/2 a, S. 310 e
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
 

Usage

End of term of protection:3/26/1585
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=47805
 

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