Slg. 15, 7'7/0 Bittschrift der Gemeinde Lustdorf an die Stadt Zürich als Inhaberin der Herrschaft Wellenberg betreffend Verminderung der aus dem Ankauf eines Hofes entstandenen Schuldenlast, 1709 (ca.)- (Dossier)

Archive plan context


Ref. code:Slg. 15, 7'7/0
Title:Bittschrift der Gemeinde Lustdorf an die Stadt Zürich als Inhaberin der Herrschaft Wellenberg betreffend Verminderung der aus dem Ankauf eines Hofes entstandenen Schuldenlast
Rechtsakt-Typ:Bittschrift
Überlieferungsform:Einzelabschrift
Creation date(s):after approx. 1709
Aussteller:(Schreiber der Gemeinde Lustdorf)
Adressat:Gnädige Herren und Väter (der Stadt Zürich als Inhaber der Herrschaft Wellenberg)
Regest:Beschreibung, wie sich die Gemeinde Lustdorf durch An-sich-Ziehen eines von einem Katholiken gekauften Gutes eine fast unerträgliche Schuldenlast aufgebürdet hat (Titel).
Vor mehr als 60 Jahren hat Pfarrer Wohnlich [Wohnli] zu Elgg einen Hof samt Behausung in Lustdorf besessen. Nach seinem Tod ist dieses Gut dem Weibel des Klosters Tänikon [Denicken] verkauft worden. Darauf hat der katholische Weibel mit seinen drei Söhnen den Einzug in Lustdorf angemeldet, den man ihm nach Landrecht hätte gewähren müssen. Darauf hat Pfarrer Johann Konrad Bosshard [Poserrt] sel. der Gemeinde die Gefahr geschildert, dass in der Gemeinde innert kurzer Zeit drei oder vier katholische Haushaltungen entstehen und diese "und grose ungelägenheit verursachen" könnten. Um dies zu verhindern, solle die Gemeinde den Kauf "zugs wis" an sich ziehen. Wegen des überteuerten Verkaufs und aus eigener Armut konnte die Gemeinde den Kauf nicht an sich ziehen. Der Pfarrer liess jedoch nicht locker und suchte Hilfe bei Franz Kaufmann [Kauffman] sel., Pfarrer und Dekan zu Kirchberg-Thundorf [Kilchberg], und bei Junghans Fehr sel., gewesener Schlossvogt zu Wellenberg. Diese drei Herren riefen die Gemeinde zum drittenmal zusammen, worauf die Gemeinde zum Zug bereit war, unter der Bedingung, dass sie das Geld unter dem landläufigen Zins bekomme. Das Geld ist daraufhin von den gnädigen Herren von Zürich vorgestreckt worden mit dem Versprechen, man werde einen Teil des nötigen Kapitals schenken, wenn so den "Papisten" der Einlass verwehrt werden könne. Nach der Fertigung 1680 hat die Gemeinde einen Teil der Güter überteuert verkauft mit dem Versprechen an die Käufer, dass ihnen vom Kaufschilling etwas nachgelassen werde. Dann ist Pfarrer Bosshard [Basert] gestorben, und der Gemeinde ist bis heute gar nichts geschenkt worden. Seit 27 Jahren wird nun die Gemeinde durch die Zinsen Jahr für Jahr geschädigt. Die Gemeinde Lustdorf bittet deshalb die gnädigen Herren und Väter, das Kapital fortan statt um 5 um 4 Prozent zu verzinsen.
Dorsualvermerk:Suplication von gmeind Luestorf vor von ihnen ein corrigierte abschrifft übergeben und gemacht. 1709 [schlecht lesbar].
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, am oberen Rand beschnitten
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:21.5 x 31.5
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Unbesiegelt, ohne Unterschrift
Contains also:Extrakt aus dem Zinsbuch der Herrschaft Wellenberg von 1791: Die Gemeinde Lustdorf [Lustorf] steht darin mit einer Restanz von fl. 540.- ab einem Kapital von fl. 1350.- und mit einer seit 1731 auf fl. 54.- aufgelaufenen Zinsschuld in der Kreide. Papierblatt 17 x 21 cm.
Kommentar des Staatsarchivs:Hans Konrad Wohnlich, 1590-1656, 1617-1648 Pfarrer in Lustdorf. "Während seiner Anwesenheit in Lustdorf wurde der Versuch gemacht, in der Kirche daselbst den katholischen Gottesdienst einzuführen."
Hans Konrad Bosshard/Bossard, 1620-1685, ab 1656 Pfarrer zu Lustdorf.
Franz Kaufmann, 1644-1708, Pfarrer zu Kirchberg-Thundorf ab 1669, ab 1693 Dekan des Frauenfelder Kapitels.
(Biographische Angaben nach Sulzberger, Verzeichnis der evangelischen Geistlichen, 1863, S. 37 f. und S. 74).
Das Schreiben muss also nach 1708, dem Tod von Pfarrer und Dekan Kaufmann abgefasst worden sein. Später als 1712 kann es allerdings nicht entstanden sein, da die Gant, welche bei Abfassung des Schreibens 27 Jahre zurückliegt, zwischen 1680 und 1685, dem Tode von Pfr. Bosshard, stattgefunden haben muss. Die Lesart "1709" der nur schwer zu entziffernden Jahreszahl in der Dorsualnotiz (neben 1709 wäre auch 1719 und 1779 denkbar) liegt in diesem Zeitbereich. Von der Schrift her muss das Dokument in der ersten Hälfte des 18. Jhs. geschrieben worden sein.
Herkunft: Aus Restanzen Hauptabteilung 0, Helvetik.
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
 

Usage

Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=329174
 

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