0'7, 0/151 Projekt zur Ausweisung von Bettlern, 1789.04.21 (Dossier)

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Ref. code:0'7, 0/151
Title:Projekt zur Ausweisung von Bettlern
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Rechtsakt-Typ:Gesetzesvorlage
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Frauenfeld
Creation date(s):4/21/1789
Aussteller:Vertreter von Gerichtsherrenstand und Landschaft des Thurgaus; Eidg. Landvogt im Thurgau
Adressat:(Landschaft Thurgau)
Regest:Das Landvogteiamt und die Gerichtsherren erarbeiten im Auftrag des Syndikates einen 18-Punkte-Plan zur Ausweisung von Bettlern und Strolchen, der zum Ziel hat, die Bettler unter der Aufsicht der Gerichtsherren nirgends - auch nicht in Privathäusern - nächtigen zu lassen, an ihre Herkunftsorte zurückzuführen und wenn nötig zu bestrafen. Das Landvogteiamt, das nur schwer vor Ort eingreifen kann, soll nur für Strafmassnahmen oder bei Verdacht auf Diebstahl eingeschaltet werden. Die als die beste Lösung erachtete Errichtung eines Arbeitshauses wird als zu teuer verworfen. Für Durchreisende und Handwerksburschen sollen Pässe erstellt werden. Das Syndikat soll mit 1000 und dann 500 fl. die Massnahmen finanzieren helfen.
Nachtrag (von der Hand von Landkanzlei-Schreiber Rogg): Das Projekt vom 18. September 1788 ist von den Oberbeamten und den Deputierten der Gerichtsherren gemeinsam ausgearbeitet und an die regierenden Orte zur Genehmigung weitergeleitet worden. Diese haben es am 8. Oktober 1788 gutgeheissen und bestätigt, was der eidg. Landvogt mit seinem Siegel bestätigt.
Dorsualvermerk:Ordnung wegen abtreibung des betlehrn gesindels de anno 1789.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:4
Format B x H in cm:24.0 x 39.4
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Oblatensiegel, mit Papier belegt. Siegler: Dominik Alois Graf von Weber, Major des Standes Schwyz, eidg. Landvogt im Thurgau, mit seinem eigenen Siegel
Alte Signaturen:No 151
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2018).
Digitalisat:2018
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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